FAQ

Welche Personen sind lt Gewerbeordnung oesterreichischen Staatsbuergern gleichgestellt?

Welche Personen sind lt Gewerbeordnung österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt?

Personen, die gesellschaftlich bzw. ins staatliche Bildungssystem integriert sind (etwa bei mehrjährigem Schulbesuch und Erwerb der Hochschulreife in Österreich; Ausbildung im „tertiären Bildungsbereich“ (z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Akademien) oder sonstige („ge- sellschaftliche“) Integration reicht nicht);

Welche Vorteile hat man durch die österreichische Staatsbürgerschaft?

die Staatsbürgerin hat das Recht auf ungestörten Aufenthalt im Land, hat politische Rechte (aktives und passives Wahlrecht, Teilnahme an Volksabstimmungen etc.), besitzt Meinungsfreiheit und hat das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.

Für wen gilt die GewO?

Nach § 6 gelten die Vorschriften der Gewerbeordnung aktuell für alle Arbeitnehmer und sind nicht mehr nur auf gewerbliche Arbeitnehmer beschränkt. Die Gewerbeordnung gilt seit ihrer Novellierung auch für die neuen Bundesländer, was vor dem Einigungsvertrag vom 31.08.1996 noch ausgeschlossen war.

Was ist ein reglementiertes Gewerbe Österreich?

In Österreich wird grundsätzlich zwischen freien und reglementierten Gewerben unterschieden. Dabei gilt: Reglementierte Gewerbe sind solche, bei denen ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Freie Gewerbe dürfen ohne Nachweis besonderer Fähigkeiten oder Ausbildungen ausgeübt werden.

Was bringt eine Staatsbürgerschaft?

Die Staatsbürgerschaft begründet besondere Rechte als Schutz- und Abwehrrechte gegen den Staat (Reisefreiheit, Auslieferungsverbot) sowie Einstandsansprüche im Verhältnis zu Dritten (konsularischen Schutz, internationale Prozessführung) und in Demokratien auch Teilhaberechte am Staatsleben im Sinne eines status activus …

Was braucht man für die österreichische Staatsbürgerschaft?

Die wichtigsten erforderlichen Unterlagen:

  • Personenstandsurkunden (wie Geburts- und Heiratsurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweis über Namensänderung.
  • gegebenenfalls Nachweis eines akademischen Grades.
  • Nachweis über früheren Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft (wie Heimatschein, Auszug aus der Heimatrolle)
Kategorie: FAQ

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