Welche pflegschaften gibt es?
Die gesetzlichen Vorgaben zur Pflegschaft ebenso wie die Unterteilung ergeben sich dabei vor allem aus dem BGB:
- Ergänzungspflegschaft (§ 1909 BGB)
- Abwesenheitspflegschaft (§ 1911 BGB)
- Leibesfruchtpflegschaft (§ 1912 BGB)
- Pflegschaft für unbekannte Beteiligte (§ 1913 BGB)
- Pflegschaft für Sammelvermögen (§ 1914 BGB)
Was ist eine Pflegschaft für ein Kind?
Die Pflegschaft, also die Aufnahme eines Pflegekindes, ist wie die Adoption eine Maßnahme zum Schutz Minderjähriger. Bei dieser Maßnahme steht das Kindeswohl im Vordergrund. Die Pflegschaft zielt darauf ab, die Entwicklung eines Kindes innerhalb einer Familie zu fördern.
Was ist eine Vormundschaft für entmündigte Erwachsene?
Eine Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft für entmündigte Erwachsene nennt sich seit 1992 Betreuung.
Wann liegt die Vormundschaft vor?
Eine Vormundschaft liegt vor, wenn eine Person die rechtlichen Interessen und die Vertretung eines Minderjährigen wahrnimmt. Die Vormundschaft für entmündigte Erwachsene nennt sich seit 1992 Betreuung. Regelungen zur Vormundschaft finden sich in den §§ 1773 bis 1895 BGB und sind von denen der rechtlichen Betreuung (§§ 1896–1908 i) losgelöst.
Wie genau geht es bei Vormundschaft um die Vertretung von Kindern?
Juristisch exakt geht es bei Vormundschaft um die Vertretung von Kindern durch eine Amtsvormundschaft. Sie wird eingerichtet, wenn die Eltern eines Kindes die rechtliche Fürsorge nicht übernehmen konnten. Dies ist beispielsweise bei einer unverheirateten und minderjährigen Mutter der Fall.
Wie kann man eine Vormundschaft beantragen?
Wichtig ist, dass man eine Vormundschaft nicht einfach beantragen kann. Schon gar nicht besteht ein Rechtsanspruch darauf. Vielmehr kann man diese lediglich beim Familiengericht anregen. Denn dieses ordnet von Amts wegen einer Vormundschaft an. Hierzu reicht es aus, dass das Familiengericht erkennt, dass die leiblichen Eltern zur Ausübung der