FAQ

Welche Pflichten haben die Eltern gegenuber ihren minderjahrigen Kindern?

Welche Pflichten haben die Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern?

Eltern haben ihren minderjährigen Kindern gegenüber bis zum 18. Geburtstag eine Aufsichtspflicht, welche wiederum im § 1626 BGB als Teil der elterlichen Sorge geregelt ist. So haben die Eltern unter anderem das Recht und die Pflicht der Erziehung, der Pflege sowie der Beaufsichtigung und sie dürfen über den Aufenthaltsort ihres Kindes bestimmen.

Was ist die Ursache der fehlenden Ablösung von den Eltern?

Auf der persönlichen Ebene ist die Ursache die fehlende Ablösung von den Eltern. Wenn also unser Partner ein Problem mit unseren Eltern hat, haben wir uns noch nicht aus unserem Herkunftssystem und unserem Status als „Kind“ gelöst. Eine Beziehung kann aber nur gelingen, wenn sie eindeutig „Vorrang“ hat vor dem alten System.

Was sind die Pflichten der Eltern zu beachten?

Eltern sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Kinder zu beaufsichtigen und aufzupassen, dass diese sich nicht selbst und keinen außenstehenden Personen Schaden zufügen. Insbesondere bei kleinen Kindern unter drei Jahren ist die umfassende Aufsichtspflicht daher äußerst ernst zu nehmen.

Warum liebt jedes Kind seine Eltern?

Jedes Kind liebt seine Eltern. Das ist ein Naturgesetz. Oft lieben wir sie natürlich auch noch wenn wir erwachsen sind. Der wichtige Unterschied zu heute ist jedoch, dass wir nicht mehr existentiell von ihnen abhängig sind. Wir brauchen sie nicht mehr.

Kann die Aufsichtspflicht von den Eltern verletzt werden?

Wird die Aufsichtspflicht von den Eltern verletzt, müssen diese für den Schaden, welche ihr Kind verursacht hat, aufkommen. Geht zum Beispiel etwas Wertvolles zu Bruch oder wird der neue Laptop der Nachbarn im Eifer des Gefechts zu Boden geschmissen, kann dies den Eltern teuer zu stehen kommen.

Wie lässt sich die Aufsicht der Eltern unterteilen?

Im Prinzip lässt sich die Aufsichtspflicht der Eltern in zwei Hauptpflichten unterteilen: Das Kind vor Schäden aller Art schützen, welche ihm durch sich selbst oder durch Dritte zugefügt werden können. Außenstehende vor Schäden aller Art schützen, die ihnen durch das Kind zugefügt werden können.

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