Welche Post darf ich offnen und welche nicht?

Welche Post darf ich öffnen und welche nicht?

Geregelt ist hierbei, dass alle Briefe, die an die Firma adressiert sind, von dazu befugten Mitarbeitern (Postbevollmächtigte/r, Sekretär/in etc.) geöffnet werden dürfen. Post hingegen, die als persönlich gekennzeichnet ist, darf nur von dem jeweiligen Empfänger geöffnet werden.

Wie adressiert man einen Brief persönlich?

Wenn Sie sichergehen möchten, dass ein Brief, der persönlich/vertraulich an eine Person in einem Unternehmen gerichtet ist, auch nur von dieser geöffnet und gelesen wird, kennzeichnen Sie das Schreiben mit dem Vermerk „Vertraulich“ oder „Persönlich“.

Warum sollte ein Brief präzise sein?

Ein Brief sollte präzise sein. Der Verfasser sollte darauf achten, nicht aus ausufernd zu werden und den roten Faden nicht aus dem Auge zu verlieren. Wenn sich Empfänger und Absender nicht absolut einig sind, dass lange Briefe ausdrücklich erwünscht sind, sollte sich der Verfasser eines Briefs kurz fassen.

Was sind die wichtigsten Regelungen für einen Brief?

Nun zu den wichtigsten Regelungen – 12 Punkte: Jede Zeile beginnt man mit einem Abstand von 2,5 cm zum linken Blattrand. Linker Seitenrand: 2,5 cm, rechter Seitenrand: 2 cm (aber mind. 1,5 cm), Seitenrand oben: 4,5 cm, Seitenrand unten: 2,5 cm. Zwischen den einzelnen Absätzen im Brief ist ein Abstand von einer Leerzeile einzuhalten.

Was ist bei geschäftlichen Briefen üblich?

Bei geschäftlichen Briefen ist die handschriftliche Variante nicht üblich. Handschriftliche Briefe sind naturgemäß schlechter zu lesen, als mit PC verfasste Briefe oder E-Mails. Die Schriftgröße sollte den Fähigkeiten des Empfängers angepasst sein. Ist der Empfänger schon etwas älter, ist die Schriftform etwas größer zu wählen.

Ist das Briefgeheimnis ein Straftatbestand?

Der Verstoß gegen das Briefgeheimnis ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt einen Straftatbestand dar. Grundlage für die Ahndung von Verstößen gegen das Briefgeheimnis ist Paragraph 202 Strafgesetzbuch (StGB). Laut § 202 Abs. 1 StGB gilt:

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