Welche Post darf in der Poststelle nicht geoffnet werden?

Welche Post darf in der Poststelle nicht geöffnet werden?

Geregelt ist hierbei, dass alle Briefe, die an die Firma adressiert sind, von dazu befugten Mitarbeitern (Postbevollmächtigte/r, Sekretär/in etc.) geöffnet werden dürfen. Post hingegen, die als persönlich gekennzeichnet ist, darf nur von dem jeweiligen Empfänger geöffnet werden.

Ist das Öffnen fremder Briefe strafbar?

Strafgesetzbuch (StGB) § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

Wann darf ich fremde Briefe öffnen?

Wann und wofür gilt das Briefgeheimnis? Postsendungen, die an einen bestimmten Adressaten gerichtet sind, dürfen andere Personen weder öffnen, noch lesen. Nicht nur verschlossene Briefe unterfallen dem Briefgeheimnis, es gilt auch für Postkarten oder Pakete.

Welche Briefe sind vertraulich?

Fazit: Briefe mit dem Vermerk „Vertraulich“ Die Ergänzung „Persönlich“ oder „Vertraulich“ ist erforderlich, wenn Sie sichergehen möchten, dass nur der namentlich genannte Empfänger den Brief öffnet.

Ist eine Öffnung der Post strafrechtlich möglich?

Eine Öffnung der Post wäre ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis mit der Folge, dass sogar strafrechtliche Maßnahmen (§ 202 StGB) möglich sind.

Ist der Brief direkt in der Poststelle zu öffnen?

Dann ist der Brief nicht direkt in der Poststelle zu öffnen. Auf Nummer sicher geht man, wenn man den Brief direkt an den Empfänger weiterleitet und dieser von diesem selbst geöffnet wird.

Ist die Anschrift von der Postbearbeitung zuständig?

Stehen in der Anschrift zunächst der Firmenname und darunter eine bestimmte Person, dient die Nennung der Person lediglich der Zuordnung im Unternehmen. Eine besondere Vertraulichkeit ist damit nicht verbunden. Der Brief kann also von der für die Postbearbeitung zuständigen Kraft bedenkenlos geöffnet werden.

Wie sollte die Postbearbeitung vorgenommen werden?

Die Postbearbeitung sollte sinnvollerweise so vorgenommen werden, dass die eingehenden (verschlossenen) Schriftstücke zuerst auf ihren Aufbau und besondere Hinweise (persönlich/vertraulich usw.) im Adressfeld hin überprüft und vorsortiert werden, um ein unautorisiertes Öffnen zu verhindern.

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