Welche Räume gehören nicht zur Wohnfläche?
Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.
Wer macht die wohnflächenberechnung?
Soll ein Spezialist die Wohnflächenberechnung durchführen, dann erledigt das in der Regel ein Gutachter. Dieser kennt sich schließlich mit den Berechnungsvorschriften aus und weiß, welche Flächen wie gewertet werden. Die gesamte Berechnung kann beim Gutachter bis zu zwei Stunden dauern und kostet etwa 150 bis 250 €.
Was gehört alles zur Wohnfläche?
Zur Wohnfläche zählen jene Flächen, auf denen man sprichwörtlich wohnt. Sprich Wohn- und Schlafzimmer, Vorzimmer, Küche, Bad, WC, Flur – alles, was in der Wohnung oder dem Haus ist und Wohnzwecken dient.
Wann ist die DIN 277 anzuwenden?
Die DIN-Norm 277 nimmt die komplette Grundfläche einer Immobilie als Berechnungsgrundlage. Sie unterscheidet dabei in Nutzflächen (z.B. Lager- und Sanitärräume), Verkehrsflächen (z.B. Aufzüge, Flure, Eingänge) und Funktionsflächen (z.B. Heizungsraum).
Welche wohnflächenberechnung für Hausverkauf?
Mit Ausnahme des geförderten Wohnungsbaus gibt es keine Methode, die gesetzlich angewendet werden muss. Im Exposé des Maklers finden Sie in der Regel keine Angabe dazu, ob die Wohnflächenberechnung nach DIN 277 oder WoFlV durchgeführt wurde. Erfragen Sie die Methode daher beim Vermittler oder Verkäufer.
Wie mache ich eine wohnflächenberechnung?
Nach der Wohnflächenverordnung werden nur Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens zwei Metern im vollen Umfang zur Wohnfläche gezählt. Liegt die lichte Höhe zwischen einem und zwei Metern, wie es beispielsweise unter Dachschrägen häufig der Fall ist, wird die Fläche nur zur Hälfte berechnet.
Wann Terrasse 50%?
50 Prozent: Bei älteren Mietverträgen, die bis zum 31.12.2003 geschlossen wurden, gilt nach wie vor die II. BV, wonach Terrassen- und Balkonflächen mit bis zu 50 Prozent angesetzt werden dürfen, sofern seitdem keine baulichen Veränderungen stattgefunden haben. 25 Prozent: Seit dem 1.1.2004 gilt die WoFlV.