Welche Rechte habe ich bei Wohnrecht auf Lebenszeit?
Das lebenslange Wohnrecht beschreibt das Recht, welches es Bewohnern einer Immobilie erlaubt, diese unabhängig vom Besitzer ein Leben lang zu bewohnen. Das Recht wird durch den Eigentümer der Immobilie gewährt und bleibt auch bei einem Verkauf des Hauses oder der Wohnung bestehen.
Was ist bei Wohnrecht zu beachten?
Die gesetzliche Grundlage für ein lebenslanges Wohnrecht bildet § 1093 BGB. Demnach liegt ein Wohnrecht vor, wenn eine Person eine Immobilie bewohnen darf, ohne selbst Eigentümer zu sein. Wurde mit dem Eigentümer vereinbart, dass dieses Wohnrecht erst mit dem Tod endet, spricht man von einem lebenslangen Wohnrecht.
Welche Kosten bei lebenslangem Wohnrecht?
Ein Wohnrecht auf Lebenszeit kostet grundsätzlich nichts. Allerdings kann der Eigentümer der Immobilie mit dem Berechtigten vertraglich vereinbaren, dass dieser die Nebenkosten für Abfallentsorgung, Strom, Wasser und Heizung selbst tragen muss.
Kann man lebenslanges Wohnrecht verlieren?
Grundsätzlich endet ein lebenslanges Wohnrecht, wenn der Begünstigte stirbt. Andernfalls ist es nur möglich ein Wohnrecht zu löschen, wenn der Begünstigte dem zustimmt oder im Falle einer Zwangsversteigerung . Das Wohnrecht wird erst mit der Löschung im Grundbuch hinfällig.
Wer hat Zutritt bei Wohnrecht?
Bei einem solchen dinglichen Wohnrecht ist der Benutzer berechtigt, das Gebäude oder einen Teil des Gebäudes (z. B. einzelne Räume) unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen (§ 1093 Abs. 1 BGB).
Ist lebenslanges Wohnrecht immer mietfrei?
Wer ein Haus oder eine Wohnung mit Wohnrecht vererben möchte, muss das Wohnrecht im Testament festlegen. Das Wohnrecht wird damit im wahrsten Sinne des Wortes vererbt. Die berechtigte Person darf mietfrei in dem Haus wohnen. Allerdings muss sie für Reparatur und Instandhaltung der Immobilie aufkommen.