Welche Rechte habe ich mit einer Gleichstellung?
Rechte und Ansprüche Durch die Gleichstellung bekommen Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 die gleichen Rechte wie Menschen mit Schwerbehinderung. Sie haben zum Beispiel Anspruch auf „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Außerdem können Sie nicht so leicht gekündigt werden.
Was steht mir bei 30 Behinderung zu?
Bei einem Grad der Behinderung ( GdB ) von mindestens 30 und von unter 50 können Sie sich schwerbehinderten Menschen gleichstellen lassen. Ziel der Gleichstellung ist es, Sie im Alltag und im Berufsleben zu entlasten und Sie zu unterstützen. Lesen Sie hier, wie Sie eine Gleichstellung beantragen.
Was bedeutet Kündigungsschutz bei Gleichstellung?
Der besondere Kündigungsschutz gilt für schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung ( GdB ) von mindestens 50 und ihnen gleichgestellte Menschen mit einer Behinderung von 30 oder 40 GdB . Für eine Gleichstellung reicht jetzt allein die konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes wegen der Behinderung aus.
Kann man mit 30 Prozent früher in die Rente gehen?
Ja, schon. Versicherte müssen ja im Wesentlichen zwei Voraussetzungen für die Rente erfüllen – alt genug sein und auf die Mindestversicherungszeit kommen. Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen kommt noch ein GdB – also Grad der Behinderung – von mindestens 50 hinzu.
Kann man trotz Gleichstellung gekündigt werden?
Auch ein behinderter oder gleichgestellter Arbeitnehmer kann gekündigt werden. Eine Unkündbarkeit, weil jemand schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, gibt es nicht.
Was bringt eine Gleichstellung dem Arbeitgeber?
Wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gleichstellung annimmt, erhalten Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Die Arbeitsagentur kann auch für Gleichgestellte spezielle Lohnkostenzuschüsse zahlen, ein großer Vorteil bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.