Welche Rechte haben abgebildete Personen?

Welche Rechte haben abgebildete Personen?

Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Wann ist eine Person erkennbar?

z.B. sind Personen des öffentlichen Lebens und können sich nicht in allen Fällen auf ihr Recht am eigenen Bild berufen. Das bedeutet nicht, dass Prominente fotografisches Freiwild sind, hier gilt es auch einiges zu beachten. Wann das der Fall ist, erklären wir demnächst in unserer Kolumne.

Welche Rechte hat der Urheberrechtsinhaber?

Der Urheberrechtsinhaber hat das ausschließliche Recht zur Nutzung des Werks. In den meisten Fällen kann nur der Urheberrechtsinhaber festlegen, ob eine andere Person berechtigt ist, das Werk zu verwenden.

Was ist das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Aufnahmen wie Fotos oder Videos von ihm veröffentlicht werden.

Was hat die Rechtsprechung entwickelt?

Hierzu hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze entwickelt: Bereits das Anfertigen von Fotos bzw. Videos kann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen. Denn ist ein Foto einmal aus der Hand gegeben, so besteht eine erhöhte Gefahr, dass damit auch Missbrauch betrieben wird.

Was sagt der Grundsatz des Rechts am Bild?

Der Grundsatz des Rechts am Bild sagt: Keine Veröffentlichung von Personenaufnahmen ohne deren Einwilligung. Unter einer Einwilligung in diesem Sinne ist eine vorherige Zustimmung des Betroffenen zu verstehen, mit der dieser sich mit der Veröffentlichung und Zurschaustellung seines Bildnisses einverstanden erklärt.

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