Welche Rechte haben Betroffene bei der Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen?
Die Rechte der Betroffenen sowie die entsprechenden Pflichten der Verantwortlichen bestimmen sich nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese sind: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung und Löschung, Recht auf Verarbeitungseinschränkung der Daten, Recht auf Widerspruch der Datenverarbeitung und Recht auf Datenübertragbarkeit.
Was ist eine öffentliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes?
Öffentliche Stellen des Bundes sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, der Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.
Was versteht man unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt?
Im Datenschutzrecht gilt das Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet: jegliche Verarbeitung personenbezogener Daten (Erhebung, Speicherung, Weitergabe) ist zunächst verboten, sondern bedarf einer rechtlichen Grundlage.
Welche Daten unterliegen dem Recht auf Berichtigung im datenschutzrechtlichen Sinne?
Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Daten unrichtig sind, also mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen (z.B. falsches Geburtsdatum) oder dass die Daten unter Berücksichtigung des Zweckes der Verarbeitung, unvollständig sind.
Welche Befugnisse hat die Datenschutzbehörde?
Die Befugnisse der Datenschutzbehörde laut DSGVO und sog. Abhilfebefugnisse. Letztere erstrecken sich vom bloßen Warnen, über ein Verwarnen zur Anweisung rechtswidriges Verarbeitungsvorgänge u.a. zu unterlassen, bis hin zur vorübergehenden oder gar endgültigen Beschränkung der Verarbeitung, bzw. gar einem Verbot.
Welches sind keine öffentlichen Stellen im Sinne des BDSG?
Nichtöffentliche Stellen sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Absätze 1 bis 3 fallen.
Was sind öffentliche Stellen Beispiele?
(1) Öffentliche Stellen des Bundes sind die Behörden, die Organe der Rechtspflege und andere öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform.