Welche Rechte haben Mitglieder einer arbeitsrechtlichen Koalition?
Nur Koalitionen sind tariffähig (§ 2 I TVG), zusätzlich der einzelne Arbeitgeber (Tariffähigkeit). Grundsätzlich können nur Koalitionen einen rechtmäßigen Arbeitskampf führen (Streikmonopol der Gewerkschaften, Streik). Sie dürfen ihre Mitglieder vor den Arbeitsgerichten vertreten (Arbeitsgerichtsbarkeit).
Welche Organisationen sind nicht durch Artikel 9 des Grundgesetzes Koalitionsfreiheit geschützt?
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
Was versteht man unter der Koalitionsfreiheit?
Koalitionsfreiheit bezeichnet das Recht von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, sich zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zusammenzuschließen.
Was versteht man unter Vereinigungsfreiheit?
Was sind arbeitsrechtliche Koalitionen?
Koalition ist der Oberbegriff für Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen. Freiwilliger Zusammenschluß von Arbeitnehmern oder Arbeitgebern, der auf Dauer angelegt und körperschaftlich organisiert ist (Satzung ist typisch) Verfolgter Zweck muß sein: Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um als Koalition den Schutz des GG beanspruchen zu können?
2. Freiwilligkeit und Dauerhaftigkeit. Die Koalition muss sich freiwillig zusammengeschlossen haben und auf eine längere Zeit des Bestehens ausgelegt sein.
Was versteht man unter positiver und negativer Koalitionsfreiheit?
Koalitionsfreiheit wird nach positiver Koalitionsfreiheit, also dem Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beizutreten und der negativen Koalitionsfreiheit, also dem Recht, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden fernzubleiben, unterschieden. Auch die negative Koalitionsfreiheit ist durch die EMRK geschützt.
Warum sind Arbeitskampfmaßnahmen durch Art 9 Abs 3 GG geschützt?
9 III GG. Geschützt wird zum einen die individuelle Koalitionsfreiheit (Schutz des Einzelnen), d.h. in positiver Form die Freiheit der Gründung, des Beitritts und der Betätigung und in negativer Form die Austritts- und Fernbleibensfreiheit. Außerdem schützt Art.