Welche Rechte hat der Arbeitgeber bei der Mitarbeiterüberwachung zu berücksichtigen?
Der Arbeitgeber hat bei der Mitarbeiterüberwachung immer die individuellen Rechte von Arbeitnehmenden, die Mitbestimmung des Betriebsrats und den Datenschutz zu berücksichtigen.
Warum haben Arbeitgeber keinen Anspruch auf Überwachung am Arbeitsplatz?
Arbeitgeber haben dabei grundsätzlich keinen Anspruch darauf, auch in den privaten Lebensbereich ihrer Mitarbeiter einzugreifen oder vorzudringen. Das bedeutet: Die Überwachung am Arbeitsplatz – selbst wenn unter rechtlichen Gesichtspunkten erlaubt –, muss an der Grenze zur Privatsphäre regelmäßig Halt machen.
Wie weit ist die Überwachung von Mitarbeitern untersagt?
Das dürfte unter den wohl ohnehin in der Unterzahl befindlichen, überwachungswilligen Arbeitgebern den Großteil abschrecken . Doch grundsätzlich untersagt ist die Überwachung von Mitarbeitern dennoch nicht. Wie weit sie gehen darf und unter welchen Umständen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter auch heimlich überwachen dürfen, lesen Sie im Folgenden.
Was sind die Grundrechte bei der arbeitsplatzüberwachung?
Bei der Arbeitsplatzüberwachung sind zwei wichtige Grundrechte der Mitarbeiter zu berücksichtigen: der Datenschutz, der den Umgang mit den personenbezogenen Daten reguliert, und der Schutz der Privatsphäre. Auch am Arbeitsplatz hat nämlich nicht alles tatsächlich nur mit dem Beruf zu tun.
Ist die Mitarbeiterüberwachung zulässig?
Mit der Mitarbeiterüberwachung ist meist eine Datenverarbeitung verbunden. Findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung, konkretisiert es die verfassungsrechtlichen Eingriffsgrenzen. Für eine zulässige Datenerhebung, ist oftmals eine Einwilligung der Mitarbeiter erforderlich.
Was ist Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung?
Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung. Mit der Mitarbeiterüberwachung ist meist eine Datenverarbeitung verbunden. Findet das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anwendung, konkretisiert es die verfassungsrechtlichen Eingriffsgrenzen. Für eine zulässige Datenerhebung, ist oftmals eine Einwilligung der Mitarbeiter erforderlich.
Wie geht es mit der Überwachung durch den Arbeitgeber?
Die Überwachung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann sich auch auf den Computer erstrecken. Nicht jeder Arbeitgeber verlässt sich dabei auf Ihr Wort bzw. Ihre Unterschrift, sondern greift der Sicherheit halber zur Mitarbeiterüberwachung.