FAQ

Welche Rechte hat der Betroffene beim Datenschutz?

Welche Rechte hat der Betroffene beim Datenschutz?

Die betroffene Person hat nach Art. 15 DSGVO ein Recht zu erfahren, ob ein für die Verarbeitung Verantwortlicher sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Soweit dies der Fall ist, hat die betroffene Person weiter ein Recht auf Auskunft über die Umstände der Datenverarbeitung.

Welche Rechte hat der Betroffene?

Die Rechte der Betroffenen sowie die entsprechenden Pflichten der Verantwortlichen bestimmen sich nach Kapitel 3 der DSGVO. Diese sind: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung und Löschung, Recht auf Verarbeitungseinschränkung der Daten, Recht auf Widerspruch der Datenverarbeitung und Recht auf Datenübertragbarkeit.

Welche Kategorien personenbezogener Daten gibt es?

Zu diesen gehören genetische, biometrische und Gesundheitsdaten sowie personenbezogene Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit des Betroffenen hervorgehen.

Welche Rechte hat der einzelne Bürger bezüglich der gespeicherten Daten?

Anspruch auf Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten Dem Betroffenen stehen außerdem die Rechte auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner Daten zu, §§ 20, 35 BDSG. Ein Anspruch auf Berichtigung besteht dann, wenn die gespeicherten Daten fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind.

Was ist eine betroffene Person?

Was ist eine “betroffene Person” im Datenschutz (EU DSGVO)? Die „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO, ist jede natürliche Person deren personenbezogene Daten verarbeitet werden und diese bestimmen können.

Auf welche Informationen hat der Betroffene einen Anspruch gegenüber dem Verantwortlichen?

Die betroffene Person hat das Recht auf Auskunft darüber, welche auf sie bezogenen Daten in welcher Form beim Verantwortlichen verarbeitet werden. Macht der Betroffene dieses Recht geltend, so hat der Verantwortliche dem Betroffenen zudem eine Kopie der entsprechenden Daten zur Verfügung zu stellen (Art. 15 Abs.

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