Welche Rechte hat der Verbraucher im Rahmen der Bestimmungen über den Fernabsatz?
Dem Verbraucher stehen nach § 355 BGB ein Widerrufsrecht oder nach § 356 BGB ein Rückgaberecht zu. Der Verbraucher kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt, wenn der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt wurde und die Ware/Dienstleistung erhalten hat.
Welches Recht hat der Käufer?
Der Käufer hat nach § 437 BGB Rechte, wenn der Verkäufer seine Pflichten nicht erfüllt. Darunter fallen das Recht auf eine Nacherfüllung (§§ 437, 439 BGB), den Rücktritt oder die Minderung (§ 437 Nr. 2 BGB), den Schadenersatz (vgl. 3 BGB) sowie den Aufwendungsersatz.
Für welche Fernabsatzverträge gelten die Vorschriften des BGB nicht?
Grundsätzlich finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge gemäß § 312b III BGB unter anderem keine Anwendung auf Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs die am Wohnsitz oder Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz des Verbrauchers vom Unternehmen im …
Welche Geschäfte fallen unter die Regelungen für Fernabsatzverträge?
Darunter fallen Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Faxe, E-Mails, über den Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS), Rundfunk und Telemedien (Teleshopping) oder Internet (Online-Shop). Die Regelungen über den Fernabsatz gelten also auch für althergebrachte Absatzwege wie den Katalogverkauf.
Wie geregelt wird das Recht auf Nacherfüllung beim Kaufvertrag?
Geregelt wird das Recht auf Nacherfüllung beim Kaufvertrag gemäß § 437 Nr. 1 BGB: „Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach § 439 Nacherfüllung verlangen“ sowie gemäß § 439 BGB:
Hat der Verkäufer die Ware von einem Lieferanten gekauft?
Hat der Verkäufer die Ware seinerseits von einem Lieferanten gekauft, hat er ein Interesse daran, diesen in Regress zu nehmen. Da zwischen Verkäufer und Lieferant ebenfalls ein Kaufvertrag besteht, kann der Verkäufer die Gewährleistungsrechte des Kaufrechts geltend machen.
Ist der Verkäufer in der Pflicht mit Mängeln zu handeln?
Der Verkäufer ist gemäß dem § 433 Absatz 2 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches in der Pflicht, eine Sache auszuliefern, die frei von Mängeln ist. Liefert der Verkäufer nun eine Ware mit Mängeln, hat er die Leistung, die im Kaufvertrag ausgehandelt ist, nicht erfüllt.
Was ist der erste Beleg für den Gebrauch der Bezeichnung „Kaufvertrag“?
Historische Vorbilder. Ein erster Beleg für den Gebrauch der deutschen zusammengesetzten Bezeichnung „Kaufvertrag“ im Sinne von Schuldvertrag, bei dem Ware gegen Geld zu übergeben ist, lässt sich nach dem Deutschen Rechtswörterbuch auf das Jahr 1574 zurückverfolgen.