Welche Rechte hat ein Mundel?

Welche Rechte hat ein Mündel?

Das Mündel hat das Recht>, dass der Vormund für seine Person und sein Vermögen sorgt und seine Person vertritt. Die Vormundschaft für Minderjährige ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Die Eltern können zu Lebzeiten einen Vormund für das Kind bestimmen, dann ist dieser grundsätzlich vom Gericht zu berufen.

Welche Rechte hat der Vormund?

Der Vormund hat das Recht und die Pflicht, die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Mündels selbst zu leisten oder dafür zu sorgen, dass diese durch Dritte (z.B. im Rahmen einer Jugendhilfeleistung) sichergestellt wird, und seinen Aufenthalt zu bestimmen (z.B. trifft er die Entscheidung, welchen Kindergarten oder …

Wer kontrolliert die Betreuer?

Wer kontrolliert den Betreuer? Das Betreuungsgericht. Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Gericht einen Bericht zusenden. Das Gericht prüft dadurch, ob der Betreuer richtig und gut für den Betreuten gehandelt hat.

Was sind die Rechte und Pflichten des Vormundes?

Rechte und Pflichten des Vormundes. Das Jugendamt und ein Verein als Vormund sind kraft Gesetzes befreit. Das Vermögen muss in sicherer Form und verzinslich angelegt werden und wird bei Volljährigkeit des Mündels an ihn herausgegeben. Das Familiengericht kann auf Antrag eine andere Anlage gestatten.

Was übernimmt der Vormund für alle Lebensbereiche?

Im Unterschied zur Pflegschaft, übernimmt der Vormund die Verantwortung für alle Lebensbereiche ( §§ 1773-1895 BGB ). Nur Minderjährige können unter die Aufsicht eines Vormunds gestellt werden. Seit 1992 kann keine Vormundschaft für die Eltern mehr beantragt werden.

Wie kann eine Vormundschaft übernommen werden?

Ernennen die Eltern unterschiedliche Vormünder, so gilt die Benennung des zuletzt verstorbenen Elternteils. (§ 1776 BGB). Vormünder, die durch die Eltern bestimmt wurden, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen übergangen werden. Ist davon auszugehen, dass das Wohl des Mündels gefährdet ist, kann eine Vormundschaft übernommen werden.

Was sind Gründe zur Ablehnung einer Vormundschaft?

Gründe zur Ablehnung einer Vormundschaft sind: die Ausübung der Vormundschaft würde die Sorge des berufenen Vormundes für dessen eigene Familie entscheidend erschweren, er (der berufene Vormund) hat das 60. Lebensjahr vollendet, er hat für mehr als drei minderjährige Personen zu sorgen,

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