Welche Rechte hat jeder an seinen Daten?
Diese sind: Recht auf Auskunft, Recht auf Berichtigung und Löschung, Recht auf Verarbeitungseinschränkung der Daten, Recht auf Widerspruch der Datenverarbeitung und Recht auf Datenübertragbarkeit.
Wer darf meine Daten aufnehmen?
Behörden dürfen personenbezogene Daten erheben – aber nur, wenn dies zum einen erforderlich ist und zum anderen von einem Gesetz erlaubt wird. Ein Datenschutzbeauftragter stellt sicher, dass die Vorgaben zum Datenschutz in Behörden auch umgesetzt werden.
Wer darf wann unter welchen Voraussetzungen welche Daten erheben?
Antwort. Ihr Unternehmen/Ihre Organisation darf nur unter folgenden Umständen personenbezogene Daten verarbeiten: mit Einwilligung der betroffenen Personen; bei Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung (ein Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation und einem Kunden);
Was sind die Unterschiede zwischen Datenschutz und Datensicherheit?
Grundsätzlich ist zunächst eine wichtige Unterscheidung zu treffen zwischen den beiden, oft fälschlicherweise synonym verwandten Begriffen “Datenschutz” und “Datensicherheit”. Daten sind nicht gleich Daten. Das spiegelt sich in der Differenzierung wider. Der Datenschutz betrifft alle personenbezogenen Daten.
Welche Datenschutzbestimmungen gelten für personenbezogene Daten?
Der Datenschutz soll als Teilbereich des allgemeiner gefassten Bereichs der Datensicherheit spezifische Datensätze vor Missbrauch und unbefugtem Zugriff bewahren: personenbezogene Daten. Die entsprechenden Datenschutzbestimmungen finden sich zum einen im Bundesdatenschutzgesetz,…
Wann kommt das neue deutsche Datenschutzgesetz in Kraft?
April 2017 hat der Bundestag ein neues deutsches Datenschutzgesetz erlassen. Während die alte Fassung des BDSG die in der europäischen Datenschutzrichtlinie beschlossenen Punkte in nationales Recht übertrug, bedarf es dieser Neuerung nun, denn: Am 24. Mai 2016 trat die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft.
Was räumt das Bundesdatenschutzgesetz ein?
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) räumt Betroffenen ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung von zu Ihrer Person hinterlegten Daten ein – sofern diese unrechtmäßig erhoben wurden, zweckentfremdet, (teilweise) unrichtig oder aber veraltet sind.