Welche rechtlichen Grundlagen sind für die Gemeinnützigkeit?
Die Definition dieser Zwecke und die allgemeinen rechtlichen Grundlagen zur Gemeinnützigkeit finden sich in den Paragrafen 51 bis 68 der Abgabenordnung (Zweiter Teil »Steuerschuldrecht«, Dritter Abschnitt »Steuerbegünstigte Zwecke«), die ein allgemeines steuerliches Verfahrensrecht und eine Art Steuergrundgesetz darstellt.
Wie ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit für den Verein?
Für die meisten Vereine (nicht rechtsfähige und rechtsfähige, eingetragene) ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von großer Bedeutung. Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile beeinflussen die praktische Vereinsarbeit, die öffentliche Wirkung des Vereins und vor allem seine finanziellen Grundlagen und Spielräume entscheidend.
Kann man einen Rollstuhl innerhalb der eigenen vier Wände verwenden?
Grundsätzlich: Wenn man allerdings einen Rollstuhl nicht innerhalb der eigene vier Wände verwenden möchte oder man sich sowieso nicht durch das Trippeln mittels der Füße fortbewegen kann/will, muss man nicht großartig auf die Sitzhöhe achten. Nur zu klein sollte sie auf keinen Fall sein.
Wie groß ist die optimale Sitzbreite im Rollstuhl?
Die Sitzbreite sollte nicht so groß sein, dass man im Rollstuhl hin und her rutscht. Die Sitzbreite sollte nicht so klein sein, dass man im Rollstuhl fixiert ist und sich nicht mehr bewegen kann. Die optimale Sitzbreite kann man folgendermaßen berechnen: Optimale Sitzbreite = Gesäßbreite + 4 cm (2 cm rechts und 2 cm links)
Was ist eine gemeinnützige Satzung?
Gemeinnützigkeit. Dabei muss der Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden. Die vom Verein oder der Stiftung tatsächlich verfolgten Ziele müssen dem Satzungszweck entsprechen. Welche Zwecke der Gesetzgeber als gemeinnützig anerkennt, wird im § 52 der Abgabenordnung (AO) formuliert.
Was ist eine gemeinnützige Stiftung?
Gemeinnützigkeit. Ein Verein aber auch eine Stiftung wird als gemeinnützig eingestuft, wenn sie nach ihrem Satzungszweck gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Natur ist. Dabei muss der Zweck selbstlos, ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt und in der Satzung festgeschrieben werden.