Welche Rechtsform hat Zahnarzt?
In der Regel wird die Praxisgemeinschaft in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft oder GbR betrieben, seltener auch als GmbH.
Wer kann ein ZMVZ gründen?
Nach der aktuellen Regelung in § 95 Abs. 1a SGB V können zugelassene (Zahn-)Ärzte, zugelassene Krankenhäuser, Erbringer von nichtärztlichen Dialyseleistungen, gemeinnützige Träger, die aufgrund von Zulassung, Ermächtigung an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen, oder Kommunen ein (Z-)JMVZ gründen.
Kann ein Zahnarzt eine GmbH gründen?
Medizinische Versorgungszentren können insbesondere von Vertragszahnärzten, von Krankenhäusern und Kommunen gegründet werden. Als Zahnarzt sind Sie also gründungsberechtigt. Wenn das MVZ als GmbH gegründet wird, ist es durch die Ein-Mann-GmbH möglich, ein MVZ auch alleine zu gründen.
Ist eine Zahnarztpraxis eine GmbH?
Für viele Zahnarztpraxen bietet die Gründung eines MVZ erhebliche Vorteile. Insbesondere dessen Betrieb als GmbH kann für Sie von Interesse sein. Trotz all dieser Vorteile, die das Betreiben eines MVZ als GmbH bietet, ist es immer eine Frage des Einzelfalls, ob das MVZ als GbR oder als GmbH betrieben werden sollte.
Welche Rechtsform ist eine Gemeinschaftspraxis?
Die deutschen Mehrärztepraxen sind überwiegend in der Rechtsform der BGB-Gesellschaft (GbR) tätig. Im ärztlichen Berufsrecht wird diese Gesellschaftsform als Gemeinschaftspraxis bezeichnet (§§ 705 ff. BGB).
Wer darf eine Zahnarztpraxis gründen?
Gründungsberechtigt sind ausschließlich zugelassene Zahnärzte, wobei mindestens zwei freiberufliche Vertragszahnärzte im Versorgungszentrum tätig sein müssen. Die Zahl der angestellten Zahnärzte ist nicht limitiert.
Wie kann man ein MVZ gründen?
Voraussetzungen für die Zulassung eines MVZ sind unter anderem:
- Gründung durch einen Leistungserbringer oder Kommune gemäß § 95 Abs. 1a SGB V,
- Wahl einer zulässigen Rechtsform,
- Vorhandensein von mindestens zwei Vertragsarztsitzen,
- ärztliche bzw. kooperative Leitung.
Ist ein Zahnarzt eine Firma?
Berufsgenossenschaft. Eine Zahnarztpraxis gehört zu den beitragspflichtigen Unternehmen in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Versichert sind alle Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Unternehmer.
Welche Rechtsform hat eine einzelpraxis?
Eine Einzelpraxis ist als Einzelunternehmen zu werten. Ebenso verhält es sich bei Praxisgemeinschaften. Hier wird jede an der Praxisgemeinschaft beteiligte Praxis einzeln geführt. Möglich ist unter Umständen auch die Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).