Welche Rechtsmittel gegen Urteil?
Gegen Urteile kann regelmäßig die Berufung und/oder Revision eingelegt werden. Bei Strafbefehlen oder gegen Beschlüsse werden Einsprüche oder Beschwerden eingelegt. Hinzu kommen noch weitere Verfahren wie der Wiedereinsetzungsantrag, das Wiederaufnahmeverfahren oder die Stellung eines Gnadenantrages.
Wer kann gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung einlegen?
Ja, Sie können gegen Ihr Urteil Berufung einlegen, wenn es Fehler in den unmittelbar Sie betreffenden Feststellungen enthält. Sie können gegen einen Schuldspruch, das Strafmaß und/oder die zugesprochene Entschädigung oder aber gegen alle Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts Berufung einlegen.
Kann der Angeklagte ein Urteil revidieren?
Beide Aspekte sind Voraussetzung dafür, dass der Angeklagte mittels der Revision ein Urteil revidieren bzw. es zumindest versuchen kann. Diese Bedingung wird von dem verantwortlichen Gericht von Amts wegen — also automatisch — kontrolliert. Tritt dabei eine Unzulässigkeit zutage, wird die Revision abgelehnt.
Wie kann der Angeklagte befreit werden?
Instanz) grundsätzlich die Anwesenheitspflicht des Angeklagten. Von der kann der Angeklagte nur unter besonderen Voraussetzungen befreit werden (vgl. dazu unten VI. und Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Aufl. 2018, Rn 398 m.w.N., im Folgenden kurz: Burhoff, HV).
Was stellt die gerichtliche Aufforderung an den Angeklagten dar?
Die Ladung stellt die gerichtliche Aufforderung an den Angeklagten dar, zur Hauptverhandlung vor Gericht zu erscheinen.
Wann beginnt die Frist zur Verkündung an den Angeklagten?
Ausnahmsweise beginnt sie erst an dem Tag nach Zustellung des Urteils an den Angeklagten, wenn dieser zur Verkündung nicht anwesend war. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonnabend, Sonntag oder allgemeinen Feiertag, so endet die Frist stattdessen mit Ablauf des darauf folgenden Werktags.