Welche Rechtsschutzversicherung bei Scheidung?
Die Ausnahme von der Regel: Die ARAG-Rechtsschutzversicherung bietet als bislang einziger Anbieter in Deutschland Rechtsschutz bei Scheidung und Unterhalt an. ARAG trägt die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung bis zu 30.000 EUR Versicherungssumme je Rechtsschutzfall.
Was zahlt Rechtsschutz bei Scheidung?
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt dem Versicherten die Scheidungskosten, wie Anwalts- und Gerichtskosten, wenn dieser einen Rechtsstreit hat oder eine Forderung gerichtlich geltend machen muss.
Wird eine Scheidung von der Rechtsschutzversicherung übernommen?
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch Kosten rund um eine Scheidung. Dafür müssen Sie vorher eine Ehe-Rechtsschutz Komponente zu Ihrer Privat-Rechtsschutzversicherung dazu buchen. Kosten die ein Gerichtsverfahren mit sich bringt, übernehmen bei Scheidung nur ganz wenige Anbieter.
Was kostet Anwalt bei Scheidung?
Im günstigsten Fall – bei einem Verfahrenswert (Mindeststreitwert) von 4.000 Euro (3.000 Euro für die Scheidung selbst und 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich) – kostet eine einvernehmliche Scheidung (nur ein Anwalt wird beauftragt) etwa 1.130 Euro, wobei 3/4 für den Anwalt und 1/4 für das Gericht aufgebracht …
Welche Kosten übernimmt die verfahrenskostenhilfe?
Wird eine PKH gewährt, übernimmt der Staat die Kosten für das Gericht und das Verfahren. Hierzu zählen zum Beispiel die eigenen Anwaltskosten. Im Falle einer Niederlage müssen jedoch die Kosten für den gegnerischen Anwalt unabhängig von der gewährten Prozesskostenhilfe vom Antragsteller übernommen werden.
Wie lange muss man verfahrenskostenhilfe zurückzahlen?
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die monatlichen Raten höchstens 48 Monate – also vier Jahre lang – gezahlt werden müssen. Auch wenn Betroffene in diesem Zeitraum nicht die vollen Kosten für den Prozess und den Anwalt bezahlt haben, wird die Prozesskostenhilfe-Rückzahlung eingestellt.
Wann muss Verfahrenskostenhilfe beantragt werden?
Wann PKH beantragen? Prozesskostenhilfe sollte vor dem Beginn des Verfahrens beantragt werden. Die Bewilligung kann auf Grund des relativ hohen bürokratischen Aufwands einige Zeit in Anspruch nehmen. Insgesamt kann sich die Verfahrensdauer auf Grund der Bearbeitungszeit des Antrags um bis zu drei Monate verlängern.
Wann hat man Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe wird nur gewährt, wenn das beabsichtigte Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht Aussicht auf Erfolg hat, also die Voraussetzungen einer Scheidung vorliegen. Als weitere Voraussetzung für die Gewährung von PKH muss eine finanzielle Bedürftigkeit des Antragstellers (der Antragstellerin) vorliegen.
Wie stelle ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe?
Wenn Sie Prozesskostenhilfe beantragen wollen, füllen Sie bitte die bei Gericht erhältliche „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ sorgfältig und vollständig aus, fügen Sie Belege über Einkommen und Belastungen bei und reichen Sie sie bei dem Gericht ein, bei dem Ihr Prozess läuft.
Kann Prozesskostenhilfe nachträglich beantragt werden?
Kann diese nachträglich bewilligt werden? Antwort: Nein. Da die PKH in der ZPO geregelt ist und dort die Dispositionsmaxime gilt, ist ein Antrag unerläßlich. Vor Antragstellung gibt es keine PKH (BGH NJW 82, 446).
Wann heißt es Prozesskostenhilfe und wann verfahrenskostenhilfe?
Prozesskostenhilfe kann sowohl für die Rechtsverfolgung (z.B. die Erhebung einer Klage) als auch für die Rechtsverteidigung (z.B. Abwehr einer Klage) bewilligt werden. In familiengerichtlichen Angelegenheiten wird die Prozesskostenhilfe Verfahrenskostenhilfe genannt; ansonsten besteht kein Unterschied.
Kann man Prozesskostenhilfe?
Wer aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die erforderlichen finanziellen Mittel für eine anwaltliche Rechtsberatung nicht aufbringen kann, darf gegebenenfalls beim Amtsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (§ 114 ff. ZPO) stellen.
Wie wird Prozesskostenhilfe geprüft?
Prozesskostenhilfe-Überprüfung: Wie oft diese stattfinden darf, ist nicht gesetzlich festgelegt. Als Bezieher von PKH haben Sie eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Gericht: Alle Änderungen betreffs Ihres Einkommens, Ihrer Vermögensverhältnisse oder Ihrer finanziellen Belastungen sind beim Gericht anzugeben.
Wie funktioniert die Prozesskostenhilfe?
Wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird, rechnet der Anwalt seine Kosten mit der Landeskasse ab. Das Gericht selbst verzichtet auf die Geltendmachung der Gerichtsgebühr. Die Partei muss jedoch im Rahmen der vom Gericht festgesetzten Ratenzahlungsanordnung monatliche Raten an die Landeskasse erstatten.