Welche Rechtsvorschriften gelten für ausländische Studenten?
Für ausländische Studenten gelten grundsätzlich die deutschen Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit. Sie können somit geringfügig, als Werkstudent oder Praktikant arbeiten.
Was benötigen ausländische Staatsangehörige für die Beschäftigung in Deutschland?
Ausländische Staatsangehörige, die nicht der Europäischen Union (EU) oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehören, benötigen für die Aufnahme der Beschäftigung in Deutschland eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Dies gilt insbesondere für Staatsangehörige aus den sogenannten Drittstaaten.
Was sind die Regelungen für ein freiwilliges Praktikum ausländischer Studenten?
Freiwilliges Praktikum ausländischer Studenten. Für ausländische Studenten, die ein freiwilliges Praktikum in Deutschland machen, sind die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung bzw. bei mehr als geringfügiger Beschäftigung die Werkstudenten-Regelung anzuwenden.
Ist der Besuch an einer ausländischen Hochschule gleichgestellt?
Ausländische Praktikanten. Der Besuch an einer ausländischen Hochschule wird dem an einer deutschen Hochschule gleichgestellt. Für Praktikanten, die in ihrem Heimatland eingeschrieben sind und in Deutschland arbeiten, gelten also die gleichen Regelungen wie für Studenten aus Deutschland.
Was ist eine Hochschulzugangsberechtigung für ausländische Studierende?
„Study in Germany“ für ausländische Studierende. Für ein Studium in Deutschland ist eine Hochschulzugangsberechtigung erforderlich, mit der auch ein Studium im Heimatland möglich wäre. Als Sekundarabschlüsse zählen High School Diploma, Matura, A-Levels, Bachillerato. Das gilt für Bewerber aus den EU-Staaten.
Welche Art von Visa gibt es für internationale Studierende?
Für internationale Studierende und Studienbewerber gibt es folgende Arten von Visa: ein Sprachkursvisum (Vorsicht, das ist kein Visum zu Studienzwecken und kann auch später nicht umgewandelt werden) ein Studienbewerbervisum für drei Monate (dieses Visum bekommt ein Bewerber, der noch keine Zulassung zur Hochschule hat.