Welche Regelungen mussen im Scheidungsverfahren getroffen werden?

Welche Regelungen müssen im Scheidungsverfahren getroffen werden?

Wird die Ehe aufgelöst, müssen Regelungen getroffen werden, die all diesen Verpflichtungen Rechnung tragen. Im Scheidungsverfahren sind demgemäß das Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder, Zugewinnausgleich, Hausrat und Ehewohnung und der Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.

Wie unterschreibt der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag?

Der Rechtsanwalt unterschreibt den Scheidungsantrag und reicht ihn beim Familiengericht ein. Er wird sich dazu auf einem entsprechenden Formular eine Vollmacht des Mandanten ausstellen lassen. Es genügt, wenn bei der einvernehmlichen Scheidung ein Ehepartner anwaltlich vertreten ist. Dieser Partner kann die Scheidung einreichen.

Wie verständigen sich die Parteien auf die Scheidung?

Im Idealfall verständigen sich die Parteien darauf, dass sie beide die Scheidung einreichen wollen und einigen sich über sämtliche damit verbundenen Folgesachen. Nach Möglichkeit treffen sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung. Dann genügt es, wenn ein Ehepartner allein die Scheidung beantragt.

Welche Rechtsvorschriften finden sich für den Antrag und das Scheidungsverfahren?

Die für den Antrag und das Scheidungsverfahren maßgeblichen Rechtsvorschriften finden sich im Eherecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 1564 ff BGB) und im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (§§ 121 ff FamFG). Warum kann ich nicht ohne Scheidungsantrag die Scheidung einreichen?

Welche Fragen müssen bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden?

Die folgenden Fragen müssen auch bei einer einvernehmlichen Scheidung geklärt werden: Das elterliche Sorgerecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder Das Umgangsrecht für die gemeinsamen minderjährigen Kinder Der Kindesunterhalt Der Ehegattenunterhalt Die Ehewohnung Der Hausrat

Was ist ein anwaltstipp für eine Scheidung?

Anwaltstipp: Diese Form der Beantragung empfiehlt sich aber nur dann, wenn bei beiden Partnern bereits Einvernehmen über die Scheidung besteht und Scheidungsfolgen grundsätzlich geklärt sind. Das Gericht hat unterschiedliche Reaktionsmöglichkeiten, wenn sich die Ehegatten nicht einvernehmlich verständigen können:

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