FAQ

Welche Reha ubernimmt die Rentenversicherung?

Welche Reha übernimmt die Rentenversicherung?

Mit einer medizinischen Reha machen wir Sie wieder fit fürs Arbeitsleben. Zur medizinischen Reha gehören neben der allgemeinen medizinischen Reha auch die Rehabilitation für Kinder und Jugendliche, die onkologische Reha, die Sucht-Rehabilitation und die Anschluss-Heilbehandlung (AHB).

Wann Reha über Rentenversicherung?

Voraussetzungen. Sie können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bekommen, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Wenn Sie schon einmal eine Reha hatten, können Sie in der Regel erst vier Jahre später bei Bedarf die nächste Reha bekommen.

Wie lange dauert es vom Reha-Antrag bis zum Bescheid?

Sofern die Einholung eines Gutachtens nicht erforderlich ist, hat der Rentenversicherungsträger nach Eingang des Reha-Antrags genau drei Wochen Zeit, um über den Antrag zu entscheiden.

Wann kann ich eine Reha bekommen?

Durch ihr Recht auf Reha können Sie somit jederzeit eine Rehabilitation beantragen, wenn Sie an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen leiden, eine chronische Krankheit haben oder belastenden Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, die zu dauerhaften Erkrankungen …

Wie lange hat die Rentenversicherung Zeit einen Reha Antrag zu bearbeiten?

Der Entscheidungsprozess bis zur Bewilligung eines Reha-Antrags dauert in der Regel drei Wochen. Wird ein medizinisches Gutachten benötigt oder wurde der Antrag beim falschen Rehabilitationsträger eingereicht, kann sich die Bewilligungsfrist verlängern.

Wie weit darf die Rehaklinik vom Wohnort entfernt sein?

Bei der Anschlussheilbehandlung (AHB) sollte die Klinik im Umkreis von maximal 100 km Ihres Wohnortes liegen. Bei Heilverfahren (HV) gibt es keine Vorgaben zur Entfernung vom Wohnort.

Wo im Reha-Antrag Wunschklinik angeben?

Haben Patienten eine Wunschklinik für sich ausgemacht, können sie den behandelnden Arzt bitten, diese Einrichtung im ärztlichen Befundbericht explizit zu nennen. Der komplette Reha -Antrag geht entweder an die Krankenkasse, an die Unfallversicherung oder zur Deutschen Rentenversicherung.

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