Welche rentenarten gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung?
Rentenarten & Leistungen
- Die reguläre Altersrente.
- Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
- Altersrente für Bergleute.
- Renten für Hinterbliebene.
- Erwerbsminderungsrenten.
Welche einzelnen rentenarten gehören nicht zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Das Gesetz unterscheidet wie folgt:
- Renten wegen Alters,
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit,
- Renten wegen Todes und.
- die Knappschaftsausgleichsleistung und Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Witwenrente und Witwerrente an vor dem 01.Juli 1977 geschiedenen Ehegatten.
Ist das Rentenalter erreicht und erhält eine Altersrente?
Irgendwann später hat man das Rentenalter erreicht und erhält in der Auszahlungsphase eine Altersrente. Abhängig von der steuerlichen Behandlung der Beiträge während der Einzahlungsphase, soll dann die Besteuerung der Rente erfolgen.
Was sind die Voraussetzungen für den Renteneintritt?
Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr eng. Der Renteneintritt ist frühestens mit 63 Jahren möglich und setzt Folgendes voraus: Versicherter muss vor 1952 geboren sein Eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren muss nachgewiesen werden Der Versicherte muss bei Renteneintritt arbeitslos sein und gleichzeitig nach Erreichen des 58.
Ist die Deutsche Rentenversicherung Teil der gesetzlichen Sozialversicherung?
Gemeinsam sind sie Teil der gesetzlichen Sozialversicherung Deutschlands, es gibt jedoch keine übergeordnete Behörde dieses Namens. Auf Bundesebene gehören die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zur Deutschen Rentenversicherung. Die 14 Regionalträger wiederum sind bereits an ihrem Namen zu
Was bedeutet die Altersrente für einen versicherten?
Konkret bedeutet dies, dass ein Versicherter, der mit 64 statt mit 67 Jahren in den Ruhestand geht, einen Abzug von 10,8 Prozent (36 Monate multipliziert mit 0,3 Prozent) hinnehmen muss. Der Großteil der Versicherten kann heute nicht mit bereits 60 Jahren eine Altersrente beziehen.