Welche sachliche Zustandigkeit hat das Amtsgericht?

Welche sachliche Zuständigkeit hat das Amtsgericht?

Sachliche Zuständigkeit. Einige davon sind in der Praxis von besonderer Bedeutung: Unabhängig vom Streitwert ist nämlich das Amtsgericht zuständig für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Wohnraum-Mietverhältnis, für Familiensachen und für Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Betreuungssachen, Nachlasssachen, Grundbuchsachen etc.).

Wie rufen sie bei dem Gericht an?

Rufen Sie bei dem Gericht an. Erklären Sie, dass Sie eine schriftliche Anfrage verfassen und bitten Sie um das Aktenzeichen des Urteils. Erfragen Sie außerdem, ob Sie sogenannte „Kostenmarken“ an das Gericht schicken müssen, um eine Urteilsausfertigung zu bekommen.

Was bindet das Urteil der obersten Gerichte?

Jedes Urteil bindet immer nur die am Verfahren Beteiligten. Darüberhinaus entfaltet es grundsätzlich keine Wirkung. Es kann sein, dass sich andere Gerichte dieses Urteil als Präzedenzfall zum Vorbild nehmen, aber sie können auch genau anders entscheiden. Nicht einmal Urteile der obersten Bundesgerichte sind für die unteren Instanzen verbindlich.

Ist eine Gerichtsentscheidung eine „Überschrift“?

Wenn man Gerichtsentscheidung betrachtet, stellt man fest, dass diese nicht immer die gleiche „Überschrift“ haben. Über manchen steht, wie man es gemeinhin erwartet, groß „Urteil“, über manchen dagegen „Beschluss“.

Welche Gerichtsbarkeit hat das Amtsgericht für Rechtsmittel?

Entsprechend der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist nächst höheres Gericht des Amtsgerichts grundsätzlich das Landgericht. Die Zuständigkeit der Oberlandesgerichte für Rechtsmittel bei einer Entscheidung des Amtsgerichts als Familiengericht folgt aus der speziellen Norm des § 119 Abs.

Ist der allgemeine Gerichtsstand zuständig?

Der Gerichtsstand gibt an, welches Gericht im Einzelfall zuständig ist. Der allgemeine Gerichtsstand gibt die örtliche Zuständigkeit an und wird in den meisten Fällen durch den Wohnsitz des Beklagten bestimmt.

Welche Zivilsachen sind vor dem Amtsgericht zuständig?

Nach § 13 GVG [Gerichtsverfassungsgesetz] gehören sowohl die Zivilsachen (also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) als auch die Strafsachen vor die ordentlichen Gerichte. Das Amtsgericht ist auch für Anliegen der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.

Welche Form ist das gerichtliche Verfahren vorgeschrieben?

Welche Form vorgeschrieben ist, ergibt sich aus den einzelnen Verfahrensordnungen. Für wichtige Entscheidungen, vor allem solche, die ein gerichtliches Verfahren ganz oder teilweise abschließen, sieht das Gesetz meist die Form des Urteils vor, das in der Regel auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergeht.

Was ist die Zuständigkeit der allgemeinen Landesgerichte?

Zuständigkeit der allgemeinen Landesgerichte. Vor die Landesgerichte gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, welche nicht den Bezirksgerichten zugewiesen sind. Das sind kraft Wertzuständigkeit alle vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 15.000,-, (z.B.

Was sind gerichtliche Entscheidungen?

Gerichtliche Entscheidungen sprechen Rechtsfolgen aus, stellen Rechtsverhältnisse fest oder treffen Anordnungen, die für den Fortgang des Verfahrens von Bedeutung sind. Nach der Form der Entscheidung unterscheidet man Urteile, Beschlüsse und Verfügungen.

Was sind die zivilrechtlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof?

Den ganz überwiegenden Anteil der zivilrechtlichen Verfahren vor dem Bundesgerichtshof bilden die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren. Zweck des Rechtsmittels der Nichtzulassungsbeschwerde ist es, die Durchführung eines Revisionsverfahrens zu erreichen, obwohl das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat.

Ist der Bundesgerichtshof zuständig für Rechtsbeschwerden?

Außerdem ist der Bundesgerichtshof zuständig für Rechtsbeschwerden. Diese dienen der Überprüfung der Rechtsanwendung. Rechtsbeschwerden können insbesondere in Familiensachen sowie bei Nebenentscheidungen und Nebenverfahren erhoben werden.

Ist das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt?

Wird gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt, so ist das Landgericht in diesen Rechtssachen die 2. Instanz. Als 1. Instanz verhandelt es zudem Zivilsachen, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt und Strafsachen, die eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren erwarten lassen.

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