Welche Schäden zahlt Mieter?
Wie der Gesetzgeber die Haftung bei Mietverträgen regelt Laut dem Gesetzgeber sind die Mieter nur für Schäden haftbar, die mutwillig oder aus Unachtsamkeit entstanden sind. Alle Schäden, die durch die vertragsgemäße Nutzung des Objekts entstanden sind, müssen vom Vermieter behoben werden.
Wer haftet für Schäden am Mietobjekt?
Wer etwas kaputt macht, muss für den Schaden aufkommen – das gilt auch für Mietwohnungen. Für die Reparatur oder Ausbesserung von Mietsachschäden muss also der Mieter aufkommen oder dem Vermieter Schadensersatz leisten. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden nicht bewusst und mutwillig verursacht haben.
Wie muss der Vermieter den Mangel mitteilen?
Der Mieter muss dem Vermieter den Mangel also mitteilen. Dies geschieht üblicherweise über eine schriftliche Mängelanzeige. Darin sollte der Mieter den Mangel genau beschreiben und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.
Wie tritt die Mietminderung zum Vermieter ein?
Zwar tritt die Mietminderung automatisch kraft des Gesetzes ein, dennoch ist der Mieter verpflichtet, den Mangel beim Vermieter anzuzeigen. Aus Gründen der Treupflicht zum Vermieter und aus der Schadenminderungspflicht heraus sollte der Mieter rechtzeitig das Erscheinen des Mangels anzeigen.
Kann der Vermieter für den Mangel der Mietwohnung sorgen?
Weitere Schwierigkeiten können eintreten: Der Vermieter hat für den vertragsgemäßen Zustand der Mietwohnung zu sorgen. Sie müssen den Mangel dem Vermieter nachweisbar mitteilen, und zwar auch dann, wenn Sie meinen, der Vermieter weiß doch schon Bescheid.
Welche Mängel muss der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung vornehmen?
Auch bei Mängeln, die ein Mieter bei der Übergabe der Wohnung akzeptiert hat, muss der Vermieter keine Mangelbeseitigung vornehmen (BGB § 536b).