Welche Schranken des Urheberrechts gibt es?
Bei den urheberrechtlichen Schranken unterscheidet man die freie Nutzung und die gesetzliche Lizenz. Während die freie Nutzung nicht nur erlaubnisfrei, sondern zugleich vergütungsfrei erfolgt, ist bei der gesetzlichen Lizenz auch ein gesetzlich geregelter Vergütungsanspruch vorgesehen.
Was sagt die Schrankenregelung aus?
Schranken des Urheberrechts ist die gesetzliche Bezeichnung für diejenigen Vorschriften des deutschen Urheberrechts, die einen Ausgleich zwischen den Interessen des Urhebers, dem prinzipiell das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt ist, und gegenläufigen Interessen schaffen sollen.
Warum gilt das Urheberrecht für den Urheber?
Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts. Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes.
Was ist das Urheberrecht für eine Sonderstellung?
Im Urheberrecht nehmen die Schöpfer eines Werkes eine Sonderstellung ein, denn nur sie dürfen entscheiden, wann und in welcher Art und Weise dieses veröffentlicht und verwertet wird. Dritte benötigen daher für die Nutzung ein entsprechendes Einverständnis, welches in der Regel mit der Zahlung einer Ausgleichszahlung einhergeht.
Was ist das Urheberrechtsgesetz?
Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) bildet die wesentliche Rechtsgrundlage, daneben sind das Wahrnehmungsgesetz und Verlagsgesetz von Bedeutung. Das Urheberrecht ist Teil des Privatrechts und bildet auf kulturellem Gebiet das Gegenstück zum gewerblichen Schutzrecht, insbesondere zum Patent- und Markenrecht.
Wie besteht der gesetzliche Grundsatz im Urheberrecht?
Dieser gesetzliche Grundsatz besteht prinzipiell auch im Urheberrecht, denn Dritten ist die Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke ohne das Einverständnis des Schöpfers untersagt. Allerdings gelten in diesem Fall gemäß Urheberrechtsgesetz Ausnahmeregelungen – die sogenannten Schranken des Urheberrechts.