Welche Schulden kommen nicht in die Privatinsolvenz?

Welche Schulden kommen nicht in die Privatinsolvenz?

Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Forderungen aus zinslosen Darlehen. Nach § 302 Nr. 2 – 3 InsO werden Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

Wie stelle ich eine insolvenzforderung?

Für die Anmeldung von Insolvenzforderungen gibt es keinen Vordruckzwang. Sie kann entweder schriftlich oder bei ausdrücklicher Zustimmung des Insolvenzverwalters auch durch elektronisches Dokument (E-Mail) erfolgen. Die Zustimmung des Insolvenzverwalters lässt sich über dessen Internetseite feststellen.

Wie meldet man eine Forderung zur Insolvenztabelle an?

Wo melde ich meine Forderungen zur Insolvenztabelle an? Die Insolvenzforderungen sind beim Insolvenzverwalter anzumelden. Bitte senden Sie Ihre Forderungsanmeldung nicht an das Insolvenzgericht.

Warum müssen juristische Personen Insolvenz anmelden?

Juristische Personen müssen laut § 15a Abs. 1 S. 1 InsO immer dann Firmeninsolvenz anmelden, wenn sie zahlungsunfähig sind oder überschuldet. Dies gilt z. B. für Unternehmen mit folgender Rechtsform: Eine OHG oder GbR muss keine Firmeninsolvenz anmelden, dennoch kann ein Insolvenzantrag sinnvoll sein.

Ist die Überschuldung als Insolvenzgrund gegeben?

Gemäß § 18 Abs. 2 InsO ist dies gegeben, wenn der Schuldner aller Voraussicht nach nicht dazu in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, sobald diese fällig werden. Bei juristischen Personen, z. B. einer GmbH oder einer Aktiengesellschaft (AG), gilt auch die Überschuldung als Insolvenzgrund.

Was gilt für neue Gläubiger nach Eröffnung der Privatinsolvenz?

Für neue Gläubiger, die sich nach Eröffnung der Privatinsolvenz bei Ihnen melden und die Sie vergessen haben, gilt folgendes: Wenn die Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, so unterliegen auch diese der Restschuldbefreiung.

Wie legen sie den Grundstein für die Insolvenz anmelden?

Insolvenz anmelden: Legen Sie den Grundstein für den Neuanfang! Rufen Sie uns an unter 089 85635744, schreiben Sie eine E-Mail an info@schuldnerberatung-richter.de oder vereinbaren Sie einen Termin über unsere Online-Terminbuchung. Die meisten sind nicht aus eigenem Verschulden in die Schuldenfalle getappt.

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