Welche Seite vom Zaun gehört mir?
Das dicke Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB genannt, enthält keine Regelungen für Einfriedungen. Aus privatrechtlicher Sicht steht es daher dem Eigentümer des Grundstücks frei, es einzuzäunen oder nicht, solange er die Rechte Dritter wahrt.
Welchen Seite Zaun muss ich bezahlen?
Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt. Er zahlt also den Zaun auf seiner rechten Seite.
Wer zahlt den Zaun zum Nachbarn?
Im Prinzip gehört demjenigen der Zaun, der von Gesetzes wegen verpflichtet ist, diesen zu errichten. Sind beide Nachbarn verpflichtet, gehört der Zaun beiden und beide müssen sich die Kosten teilen.
Wie teilen sich die Kosten für den Zaun?
Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen ( § 922 BGB ). Rechtseinfriedung: Bei der Rechtseinfriedung gilt die Regel, dass bei zwei nebeneinander liegenden Grundstücken derjenige Eigentümer den Zaun bezahlen muss, dessen Grundstück – von der Straße aus gesehen – auf der linken Seite liegt.
Wie sollten sie sich vor der Errichtung eines Zauns einig sein?
Vor der Errichtung eines Zauns an der Grundstücksgrenze sollten Sie am besten in allen Punkten mit dem Nachbarn einig sein. Erkundigen Sie sich darüber hinaus aber unbedingt noch beim zuständigen Bauamt, welche Bestimmungen aktuell für ihr Bundesland gelten. Wenn eine Einfriedungspflicht besteht, muss vom Nachbarn keine Zustimmung eingeholt werden.
Was bedeutet ein Zaun auf eurem Grundstück?
Die bedeutet im Klartext: Ihr müsst auf Verlangen eures Nachbarn einen Zaun (oder eine andere Abtrennung) auf die Grundstücksgrenze setzen – ob ihr wollt oder nicht. Diese Einfriedungspflicht besteht allerdings nicht überall und ist in den Nachbarschaftsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt.
Wie müsst ihr die Kosten für den Zaun tragen?
Die Kosten für den Zaun müsst ihr also nur dann allein tragen, wenn ihr in einem der drei Bundesländer mit Rechtseinfriedungspflicht wohnt. Übrigens: Nicht nur die Kosten für das Anlegen der Grundstückstrennung werden so verteilt.