Welche Sicherheitsregeln müssen beim Umgang mit Gefahrstoffen beachtet werden?
Zum Umgang mit Gefahrstoffen gehört auch die sichere Lagerung. Hinweise dazu sind in der Gefahrstoffverordnung und auch in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe zu finden. Die Stoffe müssen so gelagert werden, dass sie weder der Gesundheit noch der Umwelt schaden.
Wann muss ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden?
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ist die Funktion eines Gefahrstoffbeauftragten nicht definiert und somit besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen. Gleichwohl bieten verschiedene Lehrgangsträger Schulungen für Gefahrstoffbeauftragte an.
In welcher Reihenfolge sind die Schutzmaßnahmen zu ergreifen?
Erste Priorität hat die Vermeidung/Beseitigung der Gefährdungen und Belastungen. Ist dies nicht möglich, haben technische Schutzmaßnahmen Vorrang vor organisatorischen, personen- oder verhaltensbezogenen Maßnahmen. Primäres Ziel technischer Schutzmaßnahmen ist die Trennung von Mensch und Gefahr.
Wie müssen Gefahrstoffe gekennzeichnet sein?
Gefährliche Stoffe müssen sowohl in reiner Form als auch als Mischungen (in Wasser oder miteinander) lesbar, verwechslungssicher und zutreffend gekennzeichnet sein (GefStoffV). Etiketten auf Originalbehältern der Chemikalienhersteller entsprechen zum Zeitpunkt ihrer Abfüllung stets den gesetzlichen Vorgaben.
Was ist beim Umgang mit ätzenden Stoffen zu beachten?
Räume, in denen reizende und ätzende Gase, Dämpfe oder Aerosole auftreten können, müssen gut durchlüftet sein. Beispiele: Lagerräume für Chlorbleichlauge, Salpetersäure und Salzsäure. Fußböden sollen gegen die verwendeten Stoffe beständig, und zur besseren Reinigung dicht, fugenlos und nicht saugfähig sein.
Wie oft muss ein Gefahrstoffbeauftragter geschult werden?
Fachkundige Personen sind regelmäßig alle 3 Jahre weiter zu bilden.
Welche Beauftragten sind gesetzlich gefordert?
Betriebliche Beauftragte – Welcher Betrieb benötigt wen?
- Wofür sind Betriebsbeauftragte sinnvoll?
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
- Laserschutzbeauftragte.
- Sicherheitsbeauftragter.
- Betriebsärzte.
- Beauftragter für Arbeitsschutzsysteme.
- Schwerbehindertenbeauftragte.
- Datenschutzbeauftragter.
Was sind technische Schutzmaßnahmen?
Technische Schutzmaßnahmen: Arbeitsverfahren und Arbeitmittel, Ausrüstungen von Baumaschinen, Separieranlagen, Ferngesteuerte Arbeitsmaschinen. Organisatorische Maßnahmen: Leitung, Aufsicht, Koordination, Verhaltensregeln, Betriebsanweisung, Unterweisung, Gestaltung der Arbeitsplätze, Erste Hilfe.
Was sind sicherheitstechnische Maßnahmen?
Sicherheitstechnische Maßnahmen: Diese Maßnahmen gewährleisten, dass Gefährdungen nicht wirksam werden (Ausschließen / Beseitigen des Wirksamwerdens des Gefährdungsfaktors).