Welche Sozialhilfe gibt es im Ausland?
Normalerweise erhalten Deutsche, die im Ausland leben, keine Sozialhilfe. Aber wie immer gibt es Ausnahmen. Welche das sind und auf welche Urteile sich diese begründen, haben wir in einem kurzen Beitrag zusammengefasst.
Ist es interessant im Ausland zu leben?
Im Ausland zu leben ist aufregend und interessant: Sie haben die Chance, neue Kulturen kennen zu lernen. Sie erfahren die Sprachenvielfalt und begegnen anderen Mentalitäten. Nicht nur privat, sondern auch beruflich und versicherungstechnisch kommen einige Änderungen auf Sie zu.
Welche Dinge müssen beachtet werden im Ausland?
Egal, ob Arbeiten, Studieren, Urlauben oder Leben im Ausland: Viele Dinge müssen in diesem Zusammenhang beachtet werden. Auch die soziale Absicherung – beispielsweise bei einem Krankheitsfall im Ausland.
Hat der Versicherungsnehmer eine Beschäftigung im Ausland?
Hat der Versicherungsnehmer eine Beschäftigung im Ausland, erhalten er und seine begleitenden oder besuchenden Familienangehörigen die Leistungen, die das Sozialgesetzbuch vorsieht, vom Arbeitgeber (§ 17 Abs.1, 2 SGB V).
Welche Regelungen gelten für die Arbeitssuchenden im EU-Ausland?
Für die Arbeitssuchenden im EU-Ausland gelten gesonderte Regelungen, z.B. im Hinblick auf die Auszahlung und Höhe des Arbeitslosengeldes. Das internationale Recht der Unfallversicherung gliedert sich im Wesentlichen in überstaatliches Recht und zwischenstaatliches Recht. Normalerweise erhalten Deutsche, die im Ausland leben, keine Sozialhilfe.
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Wie kann ich eine ausländische Berufsqualifikation anerkennen?
Fachkräfte, die ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen. Welche Behörde oder Institution zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate.
Was sind die Säulen der Sozialversicherung?
Auch die soziale Absicherung – beispielsweise bei einem Krankheitsfall im Ausland. Solche Fragen sind vielfältig und erstrecken sich über alle fünf Säulen der Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).