Welche Staatsangehörigkeit hat ein E-2 Visum?
Die Person, die ein E-2 Visum beantragt, muss dieselbe Staatsangehörigkeit haben wie das US-Unternehmen, bei dem sie mitarbeiten soll. Die Staatsangehörigkeit des US-Unternehmens bestimmt sich nach der Staatsangehörigkeit der natürlichen Personen, in dessen Eigentum es letztlich, ggf. über mehrere Zwischengesellschaften, steht.
Wer kann sich für ein E-2 Visum qualifizieren?
Mit dem Hauptantragsteller, der sich für ein E-2 Visum qualifiziert, können auch sein Ehegatte und seine unverheirateten Kinder unter 21 Jahren mit in die USA, ohne besondere Bedingungen erfüllen zu müssen. Diverse Formulare müssen allerdings auch sie ausfüllen.
Was ist eine unabdingbare Voraussetzung für das E-2 Visum?
Unabdingbare Voraussetzung ist, wie oben schon dargestellt, dass das US-Zielunternehmen zu mindestens 50% im Eigentum deutscher Staatsangehöriger steht, wenn das E-2 Visum von Deutschen beantragt werden soll.
Wer möchte längerfristig in den USA leben?
Wer längerfristig in den USA leben möchte, für den bietet sich ein Visum der Kategorie E an; E-Visa sind unbegrenzt verlängerbar und unterscheiden sich darin von anderen Visumsarten. Solange der Antragsteller und das US-Unternehmen die Voraussetzungen eines E-Visums erfüllen, kann der Antragsteller sich praktisch dauerhaft in den USA aufhalten.
Was müssen die Passfotos für das US-Visum erfüllen?
Fotos für das US-Visum sollten folgende Vorgaben erfüllen: Die Passfotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein Die Passfotos müssen 5 cm x 5 cm groß sein Der Kopf darf zwischen 2,5 cm und 3,5 cm (vertikal gemessen) groß sein Die Passfotos müssen in Farbe sein und einen weißen Hintergrund haben
Wo beantrage ich das Visum?
Zuständigkeit zur Visumerteilung – Wo beantrage ich das Visum? Verantwortlich für die Visumerteilung sind die Botschaften und Generalkonsulate (Auslandsvertretungen) der Bundesrepublik Deutschland. Örtlich zuständig für die Bearbeitung des Visumantrags ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw.