Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig bei der Strafverfolgung?
Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder.
Was ist eine Strafverfolgung in Deutschland?
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern. Als Strafverfolgung wird die gesamte Tätigkeit des Staates zur Verfolgung von Straftaten bezeichnet.
Wie gehört die Polizei zu den Strafverfolgungsbehörden?
Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder. Beide sind weisungsgebunden. Die Staatsanwaltschaft handelt gemäß Weisung des Dienstherrn.
Was ist die Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung?
Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder. Beide sind weisungsgebunden.
Was ist eine Strafverfolgungsbehörde?
Die Strafverfolgungsbehörde handelt hierbei nach dem Legalitätsprinzip. Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder.
Was ist das geltende Strafrecht Deutschlands?
Das geltende Strafrecht Deutschlands vereint die drei verschiedenen Aspekte zum Sinn und Zweck der Strafe, die sich aus den sogenannten Straftheorien herleiten. Dies wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur auch als Vereinigungstheorie bezeichnet.
Wie ist der Strafantrag in Deutschland geregelt?
Er ist von der Strafanzeige zu unterscheiden ( s. u. ). Geregelt ist der Strafantrag in Deutschland in den § 77 bis 77e des Strafgesetzbuches (StGB) und § 158 der Strafprozessordnung (StPO). Bei einem Antragsdelikt ist der Strafantrag Voraussetzung für die Strafverfolgung (z. B. bei Hausfriedensbruch und in der Regel auch bei Beleidigung ).