Welche Staatsanwaltschaft ist zustandig fur die Verfolgung aller Straftaten?

Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung aller Straftaten?

Gewöhnlich ist jede Staatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die Verfolgung aller Straftaten zuständig, die „im Bezirk des Gerichts […], für das sie bestellt sind“, begangen wurden. Der örtliche Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft ist identisch mit dem Zuständigkeitsbezirk des jeweiligen Landgerichts.

Welche Befugnis hat die Staatsanwaltschaft zur Wahrnehmung dieser Aufgabe?

Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe hat die Staatsanwaltschaft die Befugnis, von allen Behörden Auskunft zu verlangen und Ermittlungen jeder Art selbst vorzunehmen oder von Behörden und Beamten der Polizei vornehmen zu lassen.

Wie werden die Verfahren in der Staatsanwaltschaft bearbeitet?

Innerhalb der Abteilungen führt jeder Staatsanwalt ein eigenes Dezernat. Die Verfahren werden den Dezernenten nach einem Geschäftsverteilungsplan durch den Abteilungsleiter zugeteilt und dann grundsätzlich in eigener Zuständigkeit, aber weisungsgebunden bearbeitet.

Sind die Bediensteten der Staatsanwaltschaft im Außendienst tätig?

Die Bediensteten der Staatsanwaltschaft sind in besonderen Fällen auch im Außendienst tätig, z. B. bei Durchsuchungen größeren Ausmaßes oder größerer Bedeutung oder bei schweren Kriminalfällen.

Welche Aufgaben haben die Staatsanwaltschaften?

Aufgaben der Staatsanwaltschaften. Bereits die Bundesverfassung legt die beiden Kernaufgaben der Staatsanwaltschaft – als Organ der Gerichtsbarkeit – fest: In Verfahren wegen mit gerichtlicher Strafe bedrohter Handlungen nimmt sie Ermittlungs- und Anklagefunktionen wahr.

Welche gesetzlichen Grundlagen bilden die Staatsanwaltschaft?

Die gesetzlichen Grundlagen der Organisation und Arbeit der Staatsanwaltschaft bildet neben der bereits erwähnten Strafprozessordnung das Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG). Hier ist neben dem Staatsanwalt der Beruf des Amtsanwaltes sowie der des Rechtspflegers zu erwähnen.

Wie erfolgt die Zuteilung der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft?

Es erfolgt eine Zuteilung der Verfahren nach einem bestimmten Geschäftsverteilungsplan durch den jeweiligen Abteilungsleiter. Über der Staatsanwaltschaft stehen hierarchisch betrachtet die Generalstaatsanwaltschaften, die an den Oberlandesgerichten eingerichtet sind.

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