Welche Staatsanwaltschaften gibt es?

Welche Staatsanwaltschaften gibt es?

In Deutschland bestehen neben dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Staatsanwaltschaften bei jedem Landgericht, sowie bei den Oberlandesgerichten. In Berlin und Frankfurt am Main wurden außerdem Amtsanwaltschaften eingerichtet.

Was ist ein erster Staatsanwalt?

Januar 2011 in Baden-Württemberg wieder: Erster Staatsanwalt; je nach Land gegebenenfalls als Unterabteilungsleiter oder Vertreter des Abteilungsleiters, der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter), ggf. der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Bundeslandes.

Was ist ein oberamtsanwalt?

Amtsanwältinnen und Amtsanwälte sind bei den Staatsanwaltschaften tätig. Sie können nach § 142 Absatz 1 Nr. 3 Gerichtsverfassungsgesetz die Anklage in Strafsachen übernehmen, die zur Zuständigkeit der Strafrichterin / des Strafrichters am Amtsgericht gehören.

Wem untersteht die Generalstaatsanwaltschaft?

Die Generalstaatsanwaltschaft (abgekürzt: GStA, GenStA) ist in Deutschland die bei einem Oberlandesgericht gebildete Staatsanwaltschaft; sie ist eine Behörde des jeweiligen Bundeslandes. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Wer kontrolliert Staatsanwaltschaft?

Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Sie ist, im Gegensatz zu den Gerichten, mit Beamten besetzt und hierarchisch gegliedert. An ihrer Spitze steht auf Landesebene an den Landgerichten ein Leitender Oberstaatsanwalt.

Wie viele generalstaatsanwaltschaften gibt es?

dem Generalstaatsanwalt. Als Mittelbehörde ist die Generalstaatsanwaltschaft unmittelbar dem Niedersächsischen Justizministerium verantwortlich. Das Land Niedersachsen verfügt entsprechend der bestehenden Oberlandesgerichte über insgesamt drei Generalstaatsanwaltschaften: Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig.

Wem unterstehen die Staatsanwaltschaften?

Weisungsrecht. Die Staatsanwaltschaft ist als Organ der Exekutive von den Gerichten unabhängig und den Richtern weder übergeordnet noch unterstellt. Die Leitenden Oberstaatsanwälte der einzelnen Staatsanwaltschaften sind einem Generalstaatsanwalt an den Oberlandesgerichten unterstellt.

Sind amtsanwälte Juristen?

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger arbeiten als hochqualifizierte Fachjuristen bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und in der Justizverwaltung. Sie sind – wie Richterinnen und Richter – nicht an Weisungen, sondern ausschließlich an Recht und Gesetz gebunden.

Wie werde ich Amtsanwalt?

Ernennung zum Amtsanwalt: Muss ein Studium absolviert werden? Amtsanwälte können in der Regel Rechtspfleger werden. Hierbei handelt es sich um Justizbeamte, welche zum Zwecke der Berufsausübung eines Amtsanwaltes eines bestimmte Zusatzausbildung nebst entsprechender Prüfung absolvieren müssen.

Was ist die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin?

Die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin bzw. eines Generalstaatsanwalts als Leiterin oder Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft ist die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres oder seines Bezirks und damit über alle ihr bzw. ihm unterstellten Bediensteten.

Ist die Generalstaatsanwaltschaft in jedem Bundesland zuständig?

In jedem Bundesland ist die Generalstaatsanwaltschaft, in deren Bezirk die Landesregierung ihren Sitz hat, landesweit zuständig für Ermittlungsverfahren wegen Staatsschutzdelikten, beispielsweise wegen Hochverrats, Friedensverrats, Landesverrats oder Straftaten gegen die äußere Sicherheit,…

Was meint die Staatsgewalt in Deutschland?

Staatsgewalt meint hingegen eine stabile Regierung, die effektiv ihre hoheitliche Gewalt ausübt. Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich dreidimensional zusammen aus der Landfläche, den Hoheitsgewässern und dem Luftraum.

Wie wird die Staatsgewalt in der Bundesrepublik Deutschland verteilt?

Die Staatsgewalt wird in der Bundesrepublik Deutschland auf die Legislative, die Exekutive und die Judikative verteilt (sog. Gewaltenteilung; vgl. Art. 1 Absatz 3 und Art. 20 Absatz 3 GG). Im Bereich der Legislative, die sog. gesetzgebende Gewalt, sind daher die Organe des Bundestages und des Bundesrates zu nennen.

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