Welche Staatsanwaltschaften sind bei einer Staatsanwaltschaft übergeordnet?
Einem Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft eines Landes sind übergeordnet: der Staatsanwalt als Gruppenleiter (früher und seit 1. der Oberstaatsanwalt (als Abteilungsleiter), ggf. der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter), der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde),
Welche gesetzlichen Grundlagen bilden die Staatsanwaltschaft?
Die gesetzlichen Grundlagen der Organisation und Arbeit der Staatsanwaltschaft bildet neben der bereits erwähnten Strafprozessordnung das Gerichtsverfassungsgesetz (kurz: GVG). Hier ist neben dem Staatsanwalt der Beruf des Amtsanwaltes sowie der des Rechtspflegers zu erwähnen.
Was ist die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin?
Die wichtigste Aufgabe einer Generalstaatsanwältin bzw. eines Generalstaatsanwalts als Leiterin oder Leiter einer Generalstaatsanwaltschaft ist die Ausübung der Fach- und Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaften ihres oder seines Bezirks und damit über alle ihr bzw. ihm unterstellten Bediensteten.
Was ist ein Oberstaatsanwalt?
Oberstaatsanwalt. Oberstaatsanwalt (OStA) ist in Deutschland das Beförderungs amt eines Staatsanwaltes. Der Amtsinhaber ist meist als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft oder als Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft tätig. Als Abteilungsleiter einer Staatsanwaltschaft führt er die Fachaufsicht über die Staatsanwälte…
Ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland auf den gesetzlichen Staatsanwalt vertreten?
Anders als bei Richtern existiert in Deutschland kein „Recht auf den gesetzlichen Staatsanwalt“. Es ist die Regel, dass die Staatsanwaltschaft nach Zulassung der Anklage vor dem Strafgericht während der Hauptverhandlung von einem am Verfahren bisher unbeteiligten Amts- oder Staatsanwalt oder Rechtsreferendar vertreten wird.
Welche Aufgaben hat der Staatsanwalt im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Aufgaben. Der Staatsanwalt hat die Verfahrensherrschaft im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Vorverfahren): Ihm obliegt die rechtliche Würdigung des in der Regel von der Polizei ermittelten Sachverhaltes. Er entscheidet über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens. Der Staatsanwalt kann das Verfahren einstellen,
Was übt das Bundesjustizministerium aus?
Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft und den Generalbundesanwalt übt das Bundesjustizministerium aus. Nach § 149 GVG unterbreitet der Bundesminister der Justiz mit Zustimmung des Bundesrates dem Bundespräsidenten einen Ernennungsvorschlag für das Amt des Generalbundesanwalts und der Bundesanwälte.