Welche Staatsbuergerschaft hat mein Kind?
Optionsregelung nach § 29 StAG Seit dem Jahr 2000 erwerben Kinder von Ausländern bei Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Wie kann Staatsangehörigkeit erworben werden?
Es gibt folgende Gründe für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:
- Erwerb durch eheliche Geburt.
- Erwerb durch nichteheliche Geburt.
- Erwerb durch Geburt im Bundesgebiet (unter bestimmten Voraussetzungen seit 01.01.2000)
- Erwerb durch Adoption.
- Erwerb durch Legitimation.
Ist die Nationalität der Eltern eines Kindes deutsche Staatsangehörigkeit?
Danach bestimmt nicht allein die Nationalität der Eltern eines Kindes seine Staatsangehörigkeit, sondern auch der Geburtsort. Auch wenn beide Elternteile keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, gilt: Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher,…
Welche Staatsangehörigkeit besitzt das Kind bei Geburt?
Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher. Es gilt jedoch eine Besonderheit: Das Kind wird in vielen Fällen mit der Geburt über das Abstammungsprinzip jene Staatsangehörigkeit (en) erwerben, die die Eltern als Ausländer besitzen. Das Kind besitzt dann mehrere Staatsangehörigkeiten.
Ist das Kind in Deutschland geboren?
Wenn ihr Kind in Deutschland geboren wird, ist es automatisch mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Liegen diese Voraussetzungen bei Vater oder Mutter vor, sind keine zusätzlichen Anträge nötig. Das Kind wird automatisch bei Geburt Deutsche oder Deutscher.
Wann erwerben Kinder die US-Staatsangehörigkeit?
Dementsprechend erwerben Kinder, die am oder nach dem 12. Juni 2017 unehelich geboren wurden oder werden dann – entgegen dem Wortlaut des § 309 (c) INA – die US-Staatsangehörigkeit, wenn deren US-amerikanische Mutter sich vor ihrer Geburt 5 Jahre lang in den USA aufgehalten haben, davon mindestens 2 Jahre nach Vollendung des 14. Lebensjahres.