Welche Staatsbürger dürfen in die Tschechische Republik ohne Visum einreisen?
Informationen für Staatsangehörige der EU und des EWR. EU-Staatsbürger dürfen in die Tschechische Republik ohne Visum nur mit ihren gültigen Reisepässen oder Personalausweisen oder Kinderreisepäsen einreisen. Die Gültigkeit des Reisepasses/Personalausweises muss zumindest bis zu dem Datum der Rückreise hinausreichen.
Welche Meldepflicht hat ein EU-Staatsbürger in der Tschechischen Republik zu erfüllen?
Eine Meldepflicht hat ein EU-Staatsbürger und sein Nicht-EU-Familienangehöriger innerhalb von 30 Tagen bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik zu erfüllen, dies gilt jedoch nicht für die EU-Staatsbürger, die in einem Hotel oder einer Pension wohnen.
Wer darf aus Deutschland nach Tschechien einreisen?
Vollständig geimpfte Passagiere, die aus Deutschland einreisen, dürfen ohne Beschränkungen nach Tschechien einreisen. Nicht geimpfte Passagiere, die aus Deutschland einreisen, können mit einem negativen COVID-19-Testergebnis nach Tschechien einreisen.
Wie wird bei Reisen in die Tschechische Republik hingewiesen?
Seit 01.07.2021 wird bei Reisen in die Tschechische Republik wegen der weiterhin bestehenden COVID-19-Situation auf das Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) hingewiesen. Für Urlaubsreisen und sonstige kurzfristige Aufenthalte wird eine Reiseregistrierung beim Außenministerium online oder mittels App ausdrücklich empfohlen.
Wie können EU-Staatsbürger die Grenzen der Tschechischen Republik passieren?
EU-Staatsbürger passieren die Grenzen der Tschechischen Republik entweder mit dem gültigen Reisepass oder dem gültigen Personalausweis (Alle Dokumente müssen immer mit einem Lichtbild versehen werden). Die Dokumente sollen für die vorgesehene Aufenthaltsdauer gültig sein.
Was sind EU-Staatsangehörige in der Tschechischen Republik anmelden?
EU-Staatsangehörige ohne oder mit einer Aufenthaltsgenehmigung, sowie ihre Nicht-EU-Familienangehörige, sind jedoch verpflichtet, ihren Aufenthaltsort innerhalb einer Frist von 30 Tagen seit ihrer Einreise in die Tschechische Republik bei der örtlich zuständigen Fremdenpolizei in der Tschechischen Republik anzumelden.