Welche steuerrechtlichen Überlegungen sind bei der Rechtsformwahl wichtig?
Aus steuerlichen Überlegungen ist bei der Rechtsformwahl neben der Höhe der Steuerbelastung insbesondere auch die Frage der Verlustberücksichtigung von Bedeutung. Bei Einzel- und Personenunternehmen ist der Unternehmer bzw. Gesellschafter selbst Subjekt der Besteuerung und unterliegt hierbei mit seinen Einkünften der Einkommensteuer zzgl.
Warum muss der Steuerpflichtige diese Einnahmen angeben?
Deshalb muss der Steuerpflichtige diese Einnahmen auch in seiner Einkommensteuererklärung angeben. Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass die Einnahmen zwar steuerfrei bleiben, dass sich jedoch der persönliche Steuersatz auf die übrigen Einkünfte entsprechend erhöht.
Ist eine doppelte Begünstigung von Steuerpflichtigen erforderlich?
Entsprechend dem Regelungszweck des § 3c EStG, eine doppelte Begünstigung von Steuerpflichtigen durch die steuerliche Freistellung von Bezügen einerseits und den Abzug von Werbungskosten andererseits zu vermeiden, setzt die Anwendung des § 3c Abs. 1 EStG voraus, dass Bezüge und Aufwendungen konkret einander zuzuordnen sind.
Welche Leistungen zählen zu den steuerfreien Einnahmen?
Zu den steuerfreien Einnahmen zählen z. B. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen,
Wie benötigst du ein Formular zur steuerlichen Erfassung?
Für die Anmeldung in Papierform benötigst Du das Formular „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Das Formular erhältst Du bei jedem Finanzamt. Einfacher ist jedoch die PDF-Variante, die online ausgefüllt werden kann. Das Formular findest Du im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Dort befindet sich auch eine Ausfüllhilfe.
Was ist der Einkommensteuertarif in Deutschland?
Kirchensteuer). Der Einkommensteuertarif ist in Deutschland ein progressiver Tarif und verfügt über einen Grundfreibetrag von derzeit 8.354 Euro. Bei gewerblicher Tätigkeit unterliegen die Einkünfte der Einzel- und Personenunternehmer unter Berücksichtigung eines Freibetrags von 24.500 Euro der Gewerbesteuer.
Wie erhält man den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhält man vom Finanzamt oder über das Formularcenter der Finanzverwaltung. Man kann sich digital über das ELTER-Portal beim Finanzamt anmelden. Genauer Informationen dazu findest Du im Abschnitt Anmeldung beim Finanzamt – erste Schritte .