Welche Strafen bei kokainbesitz?

Welche Strafen bei kokainbesitz?

Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und In Verkehr bringen von einer geringen Menke Kokain stehen gemäß § 29 BtMG unter einer Strafandrohung von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Eine Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit gemäß § 31a BtMG ist möglich.

Welche Strafe kriegt man bei BtMG?

Der strafbare Besitz von Betäubungsmitteln ist in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG geregelt und wird mit Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe geahndet. Handelt es sich um eine „nicht geringe Menge“ an Drogen, liegt die Strafe bei Freiheitsstrafe von 1 Jahre bis zu 15 Jahren.

Wie hat die Polizei Strafverfolgungspflicht?

In jedem Fall hat die Polizei Strafverfolgungspflicht und führt in der Regel folgende Maßnahmen durch: Die Polizei erstattet Anzeige und registriert den Tatbestand im Computer. Damit ist man als Betäubungsmittelkonsument gespeichert. Nur der Staatsanwalt kann das Ermittlungsverfahren einstellen.

Was regelt das drogenstrafrecht?

Maßgeblich für das Drogenstrafrecht ist vor allem das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), welches Verstöße in Zusammenhang mit Drogen in eigenen Straftatbeständen regelt. Wenn man von Betäubungsmitteln redet, werden diese gewöhnlich häufiger als „Drogen“ und „Rauschgifte“ bezeichnet.

Was gehöre zu den Kernpflichten eines Polizeibeamten?

Daher gehöre es zu den Kernpflichten eines Polizeibeamten, für die Einhaltung der Rechtsordnung Sorge zu tragen. Dazu müsse der Beamte versuchen, Straftaten zu verhindern und zu verfolgen, statt sie selbst zu begehen.

Ist der Besitz einer geringen Menge strafbar?

Generell gilt: Auch der Besitz einer verschwindend geringen Menge, beispielsweise von Cannabisprodukten, ist grundsätzlich strafbar. Bei einer geringen Menge kann die Staatsanwaltschaft von der Strafverfolgung absehen.

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