Welche Trennung ist für die Scheidung Voraussetzung?
Für die Scheidung ist eine mindestens einjährige Trennung, wenn beide Partner die Scheidung wollen, und eine dreijährige Trennung, wenn einer der Partner nicht zustimmt, Voraussetzung.
Ist es möglich eine Scheidung zu erreichen?
Ohne eine Trennung oder vor dem Ablauf des ersten Trennungsjahrs ist es sehr schwierig, allein wegen einer Depression des Partners eine Scheidung zu erreichen – sogar dann, wenn auch der Antragsgegner der Auflösung der Ehe zustimmt. Nach einem Jahr Trennung ist die Scheidung möglich, wenn beide Ehepartner dies wollen.
Wie kann man eine angedachte Trennung ohne Scheidung abschließen?
Um die negativen Folgen der zunächst angedachten Trennung ohne Scheidung abzumildern, sollte der Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung in Betracht gezogen werden. Im Fall der Fälle lassen sich so auch die Vorteile der einvernehmlichen Scheidung nutzen.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es bei der Trennung?
Die steuerlichen Vorteile fallen bereits mit Ablauf des Kalenderjahres weg, in dem die Trennung erfolgt ist. Eine Garantie, dass die andere Seite nicht doch die Scheidung beantragt, gibt es nicht. Auch gegen den eigenen Willen kann der andere Ehegatte die Scheidung bei Gericht durchsetzen.
Welche Regelfälle sind bei der Scheidung zu unterscheiden?
Bei der Scheidung sind zwei Regelfälle zu unterscheiden, für die das Gesetz eine unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe aufstellt: Beide Partner wollen die Scheidung und leben seit mindestens einem Jahr getrennt. Die Partner leben seit drei Jahren getrennt. Der Antrag eines Ehegatten reicht dann aus.
Was sind die wichtigsten Scheidungsfolgen?
Eine der wichtigsten Scheidungsfolgen ist der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften. In diesem Ratgeber können Sie sich zum Ausgleich informieren: der Versorgungsausgleich. Wenn Ehepaare nichts anderes vereinbart haben, befinden sie sich in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.