FAQ

Welche Umsatze in ZM?

Welche Umsätze in ZM?

Eine zusammenfassende Meldung muss grundsätzlich quartalsweise erstellt werden. Liegt der zu meldende Umsatz jedoch über 50.000€ im Quartal, ist die ZM monatlich abzugeben. Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes zu übermitteln.

Was muss in die ZM eingetragen werden?

In der ZM sind die UID -Nummern der jeweiligen Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner sowie der Gesamtwert aller an diese ausgeführten innergemeinschaftlichen Umsätze für den Meldezeitraum anzugeben. Die in den ZM enthaltenen Informationen werden von den Mitgliedstaaten regelmäßig ausgetauscht.

Wer muss eine ZM abgeben?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen und Organgesellschaften verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung abzugeben.

Wann muss ich eine ZM machen?

Welche Fristen gibt es? Die ZM ist bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraumes an das BZSt elektronisch zu übermitteln (§18a Abs. 1 Satz 1 UStG ).

Bis wann muss die Zusammenfassende Meldung abgegeben werden?

Seit 1. Juli 2010 sind igL / Dreiecksgeschäfte monatlich zu melden. Die ZM muss dabei bis zum 25. Tag des Folgemonats an das BZSt übermittelt werden.

Was sind innergemeinschaftliche Umsätze?

Eine innergemeinschaftliche Lieferung ist steuerfrei, wenn die Ware aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet wird. Bei innergemeinschaftlichen Umsätzen ist immer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (vgl. § 27a UStG) anzugeben.

Wann ist eine innergemeinschaftliche Lieferung zu melden?

Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen bei der Lieferung erfüllt sind: Der Unternehmer sendet die Ware in einen anderen EU-Mitgliedsstaat. Der Empfänger oder Erwerber ist ein Unternehmer, der den Gegenstand für sein Unternehmen oder eine juristische Person kauft.

Wann vierteljährliche ZM?

Innergemeinschaftliche sonstige Leistungen sind vierteljährlich zu melden. Der Abgabezeitpunkt der ZM liegt hier auf dem 25. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres. Der Unternehmer kann die Angaben zu den innergemeinschaftlichen sonstige Leistungen aber auch in der monatlichen ZM für die igL übermitteln.

Was fällt unter innergemeinschaftliche Lieferung?

Wann muss die zusammenfassende Meldung abgegeben werden?

Die Zusammenfassende Meldung muss jeweils bis zum 25. des auf den Meldezeitraum folgenden Monats abgegeben werden – unabhängig davon, ob der Unternehmer seine Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder quartalsweise abgibt. Beispiel: Die Zusammenfassende Meldung für den Meldezeitraum Januar 2017 ist auf dem elektronischen Weg bis spätestens 25.

Ist eine zusammenfassende Meldung pflichtig?

Meldepflicht zur Zusammenfassenden Meldung. Ein Unternehmer ist nur dann meldungspflichtig, wenn er innergemeinschaftliche Lieferungen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen ausführt. Die Zusammenfassende Meldung muss dabei – wie die Umsatzsteuervoranmeldung auch – beim Finanzamt eingereicht werden.

Was ist eine zusammenfassende Meldung im Umsatzsteuergesetz?

Zusammenfassende Meldung: UStG, Frist, Elster, Beispiel. Grundsätzlich ist jeder Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet eine Zusammenfassende Meldung abzugeben. Die ZM-Meldung verschafft dem Bundeszentralamt für Steuern einen Überblick darüber, welche Waren oder Dienstleistungen ein Unternehmer im EU-Ausland verkauft.

Wie kann ich eine zusammenfassende Meldung Online versenden?

Die Zusammenfassende Meldung kann nur elektronisch verschickt werden. Dies geht ganz einfach über das Elster Online-Portal oder das BZStOnline-Portal. Dafür musst du dich bei dem jeweiligen Portal registrieren, um eine Authentifizierung zu erhalten. Diese ist Voraussetzung, um die Zusammenfassende Meldung online zu versenden.

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