Welche Unterlagen bekomme ich beim Gebrauchtwagenkauf?

Welche Unterlagen bekomme ich beim Gebrauchtwagenkauf?

– Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)

  • – Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • – Der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen.
  • – Der HU-Bericht (TÜV) und AU-Prüfnachweis (Abgasuntersuchung)
  • – Ggf. COC-Papier (Certification of Conformity)
  • – Inspektions-Scheckheft und Werkstattrechnungen.
  • – Bedienungsanleitung.
  • – Schlüssel.
  • Kann man ein Auto direkt mitnehmen?

    Kann ich das Auto nach dem Kauf sofort mitnehmen? Grundsätzlich schon. Bei Barzahlung händigen wir Ihnen nach unterschriebenem Kaufvertrag den Schlüssel plus Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein aus und Sie können sofort losfahren.

    Ist der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen bei einem Händler aufgesetzt?

    Wird der Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen bei einem Händler aufgesetzt, treten Käufer dem Dokument meist nicht so skeptisch gegenüber wie bei einem Autokauf von Privat. Doch auch Händler können Verbraucher über den Tisch ziehen. Daher sollten Sie das Dokument vor der Unterzeichnung unbedingt überprüfen.

    Was gilt für den Gebrauchtwagenkauf?

    Grundsätzlich gilt für jeden Gebrauchtwagenkauf eine Gewährleistungszeit von 2 Jahren. Zeigt sich in der Gewährleistungszeit ein Sachmangel, der bereits bei Übergabe vorlag und der nicht auf Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung zurückzuführen ist, darf der Käufer Reparatur verlangen.

    Welche Rechtslage gilt bei mangelhaftem Gebrauchtwagen?

    Rechtslage bei Kauf eines mangelhaften Gebrauchtwagens: Soweit die Gewährleistung nicht ausgeschlossen oder verkürzt wurde, gilt, dass der Verkäufer für Mängel an dem Fahrzeug, die bereits bei Übergabe vorlagen, innerhalb der ersten 2 Jahre nach Übergabe haftet.

    Was ist wichtig für den Käufer beim Kauf von Gebrauchtwagen?

    Verpflichtung für den Käufer, das Auto umzumelden: Gerade bei einem Privatverkauf ist es wichtig, dass Sie sich absichern und den Käufer verpflichten, das Fahrzeug unverzüglich ummelden zu lassen. Wichtig: Auch der vereinbarte Gesamtpreis darf im Kaufvertrag für den Gebrauchtwagen nicht fehlen.

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