Welche Unterlagen benötige ich für eine Hochzeit in der Dominikanischen Republik?
Die deutsche Geburtsurkunde und spanische Übersetzung muss von einer dominikanischen Auslandsvertretung in Deutschland legalisiert werden. Befindet sich der Geburtsort in Deutschland, so kann das deutsche Standesamt die Urkunde auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausstellen.
Kann man in Mexiko heiraten?
Wie kann geheiratet werden? Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige eine Ehe in Mexiko vor einem Standesbeamten schlie- ßen.
Welche Auskünfte können Dominikanische Behörden erteilen?
Verbindliche Auskünfte zum dominikanischen Recht können Ihnen nur dominikanische Behörden erteilen, zur Frage der Eheschließung in der Dominikanischen Republik beispielsweise die dominikanische Botschaft in Berlin oder die für Sie örtlich zuständige dominikanische Auslandsvertretung.
Wann ist die Dominikanische Republik beigetreten?
*Die Dominikanische Republik ist dem Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Apostille Übereinkommen) mit Wirkung ab dem 30.08.2009 beigetreten.
Wann können Dominikanische Standesbeamte eine Eheschließung vornehmen?
Dominikanische Standesbeamte können, wenn alle Voraussetzungen vorliegen, innerhalb von 24 Stunden eine Eheschließung vornehmen. Es wird kein Aufgebot bestellt; eine Frist ist demnach nicht einzuhalten.
Was kann ein dominikanisches Standesbeamte ausstellen?
Eine von den Brautleuten mitgebrachte Person, die beide Sprachen beherrscht, kann als „ad hoc“-Dolmetscher vereidigt werden. Der dominikanische Standesbeamte muss ein „Extracto de Acta Matrimonial“ oder eine „Acta Inextensa de Matrimonio“ als Heiratsurkunde ausstellen (nicht eine einfache Heiratsbescheinigung, wie das „Certificado de Matrimonio“).