Welche Unterlagen für Novemberhilfe?
Als Nachweis der direkten Betroffenheit gegenüber prüfenden Dritten sowie den Behörden können folgende Unterlagen dienen: Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, die steuerliche Anmeldung mit Angabe der wirtschaftlichen Tätigkeit oder die branchenspezifische Betriebsstättennummer der Agentur für Arbeit.
Wer bekommt Überbrückungshilfe 3?
Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe erhalten. Voraussetzung für einen Antrag ist ein Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
Was wird bei Überbrückungshilfe 2 gefördert?
Mit der Überbrückungshilfe II wurden auch Corona-bedingte Hygiene-Maßnahmen, wie z.B. Desinfektionsmittel, mobile Luftfilteranlagen sowie Außenzelte und Wärmestrahler im Gastronomiebereich gefördert. Außerdem wurde eine Personalkostenpauschale in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet.
Was wird von der Novemberhilfe abgezogen?
Die Höhe des Abschlags beträgt maximal 50% der Komplettsumme. Planen Sie also nicht pauschal 5.000 oder 10.000 Euro ein – wenn Sie auf 11.000 Zuschuss kämen, gibt es 5.500 Euro Abschlag. Ausnahme: Soloselbstständige können mit 100% rechnen, wenn der Betrag unter 5.000 Euro liegt.
Was kostet Antrag auf Novemberhilfe?
Wie hoch ist die Novemberhilfe? Die Novemberhilfe beträgt 75 % vom Nettoumsatz des Vergleichszeitraums, anteilig für jeden Tag im November 2020.
Wann kann ich überbrückungshilfe 3 beantragen?
Die Überbrückungshilfe III kann für bis zu acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Unternehmen, die November- und/oder Dezemberhilfe erhalten, sind bei der Überbrückungshilfe III entsprechend für November und/oder Dezember 2020 nicht antragsberechtigt.
Wann wird überbrückungshilfe 3 gezahlt?
Die Auszahlungen der Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III erfolgten von Mitte Februar bis Ende Juni 2021. Seit März 2021 läuft darüber hinaus die reguläre Auszahlung der Überbrückungshilfe III.
Wird die Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe II angerechnet?
Durch die Programmergänzung der Überbrückungshilfe in Nordrhein-Westfalen (NRW Überbrückungshilfe Plus) sind die privaten Lebenshaltungskosten jedoch berücksichtigungsfähig. Der Landeszuschuss aus Überbrückungshilfe Plus (1000 Euro pro Monat) wird daher auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.