Welche Unterlagen muss ein neuer Mitarbeiter vorlegen?

Welche Unterlagen muss ein neuer Mitarbeiter vorlegen?

Bei der Einstellung in einer Firma muss ein neuer Mitarbeiter folgende Unterlagen und Angaben zu seiner Person vorlegen: Weitere Dokumente nach Bedarf. Die in der Liste aufgeführten Dokumente verbleiben mit Ausnahme der Bescheinigungen nicht beim Arbeitgeber, sondern werden zur Überprüfung und Erlangung genauer Informationen benötigt.

Wie verbleiben die in der Liste aufgeführten Dokumente beim Arbeitgeber?

Die in der Liste aufgeführten Dokumente verbleiben mit Ausnahme der Bescheinigungen nicht beim Arbeitgeber, sondern werden zur Überprüfung und Erlangung genauer Informationen benötigt. In der Regel macht sich der Arbeitgeber Kopien dieser Dokumente und gibt sie dem neuen Arbeitnehmer zurück.

Wie ist eine Prozessbeschreibung aufgeführt?

Jeder einzelne Prozessschritt ist in der Prozessbeschreibung aufgeführt. Dazu der Input (Was geht in den Prozess) und der Output (Was leistet der Prozess). Weiter enthält eine Prozessbeschreibung die messbaren Prozessziele, die die Leistung des beschriebenen Prozesses messbar machen.

Was sind die Anforderungen an die Dokumentation?

Die Anforderungen an die Dokumentation waren in der alten ISO 9001 :2008 im Abschnitt 4.2.1 „Dokumente und Aufzeichnungen“ zu finden. In der DIN EN ISO 9001:2015 wurden diese unter den Begriff Dokumentierte Information zusammengefasst.

Welche Angaben sind bei der Beglaubigung erforderlich?

Der Beglaubigungsvermerk muss dabei die nach § 33 Abs. 3 Satz 2 VwVfG erforderlichen Angaben enthalten. Zusätzlich sind der Name des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und die Bezeichnung der Behörde, die die Beglaubigung vornimmt, in den Vermerk aufzunehmen (§ 33 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VwVfG).

Wie dürfen Staatsangehörige der Europäischen Union eine Beschäftigung aufnehmen?

Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) Bürgerinnen und Bürger eines EU-Mit-gliedstaats dürfen in einem anderen Mit-gliedstaat eine Beschäftigung aufneh-men, ohne dafür eine Arbeitsgenehmi-gung einzuholen. Sie sind inländischen Arbeitnehmern rechtlich gleichgestellt.

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