Welche Unterlagen sicher aufbewahren?
Dokumente mit unbegrenzter Aufbewahrung
- Geburtsurkunden.
- Personalausweis, Reisepass.
- Heirats- und Scheidungsurkunden.
- Sterbeurkunden von Angehörigen, Erbscheine.
- Impfpass und ärztliche Befunde.
- Rentenbescheide, Sozialversicherungsausweis und -meldungen.
- Zeugnisse und Prüfungsergebnisse.
- Testament.
Welche Unterlagen in den Tresor?
„In einen Tresor gehören wichtige Geschäftsunterlagen wie vertrauliche oder schwer zu beschaffende Dokumente, eine Festplatte oder ein Daten-Stick mit den regelmäßig gesicherten wichtigen digitalen Daten sowie wertvolle und durch die Hausratversicherung abgesicherte Wertgegenstände wie Schmuck, Edelmetalle oder –steine …
Was erlaubt die Aufbewahrung elektronischer Dokumente?
Der Gesetzgeber erlaubt inzwischen die Aufbewahrung der meisten Dokumente in elektronischer Form. Einzig Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen müssen in Papierform nachweisbar sein, alle weiteren Dokumente dürfen – so das Handelsgesetzbuch wörtlich – „auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern“ aufbewahrt werden.
Wie ist die Pflicht auf Dokumente aufzubewahren?
Die Pflicht, Dokumente aufzubewahren, erstreckt sich auf natürliche und juristische Personen. Sie ergibt sich je nach Fall aus § 147 AO; §257 HGB und § 14 UstG. Weiter ergeben sich aus diesen Paragraphen auch die Aufbewahrungsfristen.
Wie kann ich Dokumente aufbewahren?
Die Dokumente können in drei verschiedenen Formen aufbewahrt werden: originale Aufbewahrung: z.B. Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanzen bildliche (analoge) Wiedergabe: z.B. bei Rechnungen sowie Handels- und Geschäftsbriefe inhaltliche (digitale) Wiedergabe: bei allen anderen aufbewahrungspflichtigen Dokumenten
Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden?
Die Fristen reichen hierfür zwischen fünf und 30 Jahren. Welche Unterlagen wie lange aufbewahrt werden müssen, legt unter anderem das Handelsgesetzbuch (HGB) unter §257 fest. Ähnliche Vorschriften macht die Abgabenordnung unter §147.
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