Welche Unterlagen werden fur den scheidungsantrag benotigt?

Welche Unterlagen werden für den scheidungsantrag benötigt?

Sowohl bei einer einvernehmlichen als auch bei einer strittigen Scheidung benötigen Sie folgende Scheidungsunterlagen:

  • Heiratsurkunde.
  • Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder.
  • Ehevertrag.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Vereinbarung zum Versorgungsausgleich.
  • Formular zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.

Wann muss der Scheidungsantrag gestellt werden?

Wann kann ich die Scheidung einreichen (Trennungsjahr)? Sie können den Scheidungsantrag stellen, sobald Ihr Ehepartner und Sie ein Jahr getrennt gelebt haben und Sie beide der Scheidung zustimmen. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur in Härtefällen möglich.

Welche Unterlagen benötigen sie für den Scheidungsantrag?

Folgende Unterlagen benötigen Sie: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder, Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, Anwaltsvollmacht, ausgefüllte Formulare zum Versorgungsausgleich, Einigungen über Folgesachen (z. B. Sorgerecht). Der Antragsgegner muss dem Scheidungsantrag schriftlich zustimmen.

Welche Papiere müssen bei der Scheidung vorgelegt werden?

Bei der Scheidung auf gemeinsames und einseitiges Begehren müssen dem Gericht wichtige Papiere und Scheidungsunterlagen vorgelegt werden. Die zwei wichtigsten sind hierbei der Scheidungsantrag an sich und die Scheidungskonvention.

Wie kann ich die Scheidung beantragen?

Niemand sonst außer den beiden Ehepartnern kann also die Scheidung beantragen. Jedoch können bzw. müssen sich die Ehepartner anwaltlich bei der Scheidung vertreten und den Scheidungsantrag durch den Anwalt formulieren und bei dem örtlich zuständigen Familiengericht einreichen lassen ( § 114 FamG ). In Familiensachen herrscht Anwaltszwang.

Wie kann ich einen Scheidungsantrag unterschrieben?

Der Scheidungsantrag muss also durch einen Rechtsanwalt unterschrieben und beim Familiengericht eingereicht werden. Eine Scheidung ohne Anwalt ist also nicht möglich. Im gerichtlichen Scheidungstermin muss der Anwalt ebenfalls anwesend sein. Nur er kann das Scheidungsverfahren vor Gericht verhandeln und die notwendigen Anträge stellen.

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