Welche Vermögensgegenstände besitzen die Partner während der Ehe?
Auch Vermögensgegenstände, die ein Partner während der Ehe unter seinem Namen erwirbt, sind sein Eigentum. Besitzt einer der Partner zum Beispiel eine Wohnung, so gehört diese durch die Heirat nicht automatisch zur Hälfte dem anderen.
Was entsteht bei der Scheidung der Ehe?
Erst anläßlich der Scheidung der Ehe entsteht ein Anspruch jedes Ehegatten auf Teilung des in der Ehe erworbenen Vermögens. Im Falle einer Scheidung ist das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen und die gesamten ehelichen Ersparnisse aufzuteilen.
Was bedeutet das Vermögen vor der Eheschließung?
Das bedeutet, daß jenes Vermögen, das einem Partner vor der Eheschließung allein gehört hat, auch weiterhin in dessen Alleineigentum verbleibt. Es gibt kein automatisches Miteigentum des anderen Ehepartners. Dies gilt auch für das während der Ehe ererbte oder geschenkte Vermögen.
Wie verwaltet man sein Vermögen während der Ehe?
Jeder verwaltet sein Vermögen weiterhin selbst. Wer also zum Beispiel schon vor der Trauung Eigentümer einer Immobilie war, bleibt auch während der Ehe Alleineigentümer. Nicht selten glauben Ehepaare, dass mit der Eheschließung das gesamte Vermögen nun beiden Eheleuten gemeinsam gehört.
Wann ist ein Ehegatte Eigentümer einer Immobilie?
Wenn ein Ehegatte vor der Heirat Eigentümer einer Immobilie war, ist er oder sie auch nach der Eheschließung oder auch nach der Scheidung immer noch Alleineigentümer dieser Immobilie. Durch die Heirat bzw. durch den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das Grundbuch nicht geändert.
Wie kann ich eine Ehetrennung durch einen Ehevertrag vereinbaren?
Gütertrennung durch einen Ehevertrag Wer Geld und Liebe trennen möchte, kann vor der Eheschließung die Gütertrennung vereinbaren. Ein notarieller Vertrag legt dabei fest, dass beide Ehepartner ihr Vermögen für sich behalten und auch neu erworbenes Vermögen nicht geteilt wird.
Ist kein Ehevertrag bei oder nach der Heirat geschlossen worden?
Wenn also kein Ehevertrag bei oder nach der Heirat geschlossen wurde, ist der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft unverändert. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner, einer verschieden geschlechtlichen oder auch einer gleichgeschlechtlichen Ehe, den gesetzlichen Zugewinnausgleich verlangen kann.