Welche Vermogenswerte darf ein Ehepaar behalten?

Welche Vermögenswerte darf ein Ehepaar behalten?

Er muss aber einen monatlichen Eigenanteil für die Heimkosten leisten und das eheliche Vermögen weitgehend einsetzen. Der Vermögenseinsatz ist jedoch begrenzt; behalten darf das Ehepaar: – Vermögen im Wert von 3214,- Euro, bestehend aus Bargeld, Sparguthaben, Lebensver-sicherungen, Immobilien, Grabpflegeverträge etc.,

Was ist das Aufenthaltsrecht in bestehender Ehe?

Aufenthaltsrecht in bestehender Ehe. Ist Ihre Ehe intakt, sollte das Aufenthaltsbestimmungsrecht problemlos sein. Beiden Elternteilen steht das gemeinsame Sorgerecht zu. Dann umfasst die Personensorge, also die Sorge für das Wohl und Wehe des Kindes, auch das Recht, seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Wie bleibt der Ehegatte des Heimbewohners zu Hause?

Verbleibt der Ehegatte des Heimbewohners zu Hause, so werden ihm die Einkünfte zur eigenen Lebensführung belassen. Er muss aber einen monatlichen Eigenanteil für die Heimkosten leisten und das eheliche Vermögen weitgehend einsetzen.

Wer über das Vermögen einer privaten Altersvorsorge verfügt?

– über Vermögen jeder Art im Wert einer angemessenen privaten Altersvorsorge (= bis zu 5 % des Bruttoeinkommens bis zum Renteneintritt) verfügt und lediglich eine selbst genutzte Immobilie besitzt.

Warum muss ein Ehegatte Vermögen verwerten?

Grundsätzlich gilt, dass ein Ehegatte auch den Stamm seines Vermögens in Geld verwandeln muss, um davon leben zu können, bevor er von dem anderen Ehegattenunterhalt verlangen kann. Von diesem Grundsatz gibt es drei Ausnahmen. Vermögen muss nicht zu Geld gemacht, also verwerten werden, wenn

Wie darf das Vermögen des Ehegatten gepfändet werden?

Grundsätzlich dürfen weder das Einkommen noch das Vermögen des Ehegatten gepfändet werden, da das Vermögen des Ehegatten unabhängig vom ehelichen Güterstand in der Vollstreckung getrennt betrachtet wird. Das Konto des Ehepartners und dessen Wertgegenstände sind somit prinzipiell vor Gläubigerzugriff geschützt.

Wie bleibt das Vermögen des Heimbewohners zu Hause?

Verbleibt der Ehegatte des Heimbewohners zu Hause, so werden ihm die Einkünfte zur eigenen Lebensführung belassen. Er muss aber einen monatlichen Eigenanteil für die Heimkosten leisten und das eheliche Vermögen weitgehend einsetzen. Der Vermögenseinsatz ist jedoch begrenzt; behalten darf das Ehepaar:

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